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PUBLIC RECORDDeepfake-Löschung2026-10-26 aktualisiert· etwa 18 Minuten Lesedauer· erstellt und geprüft vom Einsatzteam von SARAZIM LLC

Deepfake löschen lassen: sexualisierte und ehrverletzende Fälschungen melden

Eine sexualisierte oder ehrverletzende Deepfake-Aufnahme muss nicht erst als Fälschung bewiesen werden, damit sie verschwindet. Die großen Plattformen führen synthetische intime Inhalte einer identifizierbaren Person als eigene Meldekategorie, und das deutsche wie das europäische Recht stellt dafür eigene Pflichten bereit. Diese Seite beschreibt, welche Beweise zuerst zu sichern sind, welche Route zu welchem Inhalt passt und was in Deutschland derzeit tatsächlich gilt.

ABSTRACT

Ergebnis: Verwenden Sie Ihre Zeit nicht auf den Nachweis, dass das Bild synthetisch ist. Melden Sie es in der Kategorie, die die Plattform für gefälschte oder manipulierte intime Inhalte ohnehin vorsieht, sichern Sie vorher die Beweise, und behandeln Sie die Hash-Sperre nur als zweite Schicht, weil sie Dateien und nicht Gesichter erkennt.

Grundlage sind §§ 201a, 184k, 185, 186 und 194 StGB, §§ 22 und 33 KunstUrhG, § 1004 BGB, §§ 935 und 940 ZPO, der Gesetzentwurf des Bundesrates zu § 201b StGB (Bundestagsdrucksache 21/1383), die Verordnungen (EU) 2022/2065 und (EU) 2024/1689, Angaben der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission sowie die Hilfeseiten von Google, YouTube, X und StopNCII.org. Stand: 26. Oktober 2026.

01Worauf es zuerst ankommt

Die Meldewege fragen nicht, wie ein Bild entstanden ist. Sie fragen, ob Sie darauf identifizierbar sind und ob der Inhalt ohne Ihre Zustimmung verbreitet wurde.

Google nennt für die Google Suche eine eigene Kategorie Gefälschte Inhalte und führt dort die Begriffe Deepfakes, Fake-Pornografie und gefälschte Nacktfotos. Ein Antrag ist nach den Angaben von Google möglich, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: Sie sind anhand von Bild, Ton oder Video identifizierbar, die Inhalte sind gefälscht und zeigen Sie nackt oder in einer sexuell expliziten Situation, und sie wurden ohne Ihre Zustimmung verbreitet.

X erfasst in seiner Richtlinie zu intimen Medien ausdrücklich Bilder, bei denen das Gesicht einer Person durch digitale Manipulation mit einem nackten Körper zusammengefügt wird. In keinem der hier geprüften Formulare ist ein technisches Gutachten über die Echtheit der Datei vorgesehen.

Hinweis

Ein Ergebnis aus einem frei verfügbaren KI-Detektor ist in keinem dieser Verfahren gefordert. Eine falsche Einschätzung in der eigenen Akte ist schlechter als keine.

02Beweise sichern, dann melden

Erfolgreiche Meldungen führen zur Löschung, und damit verschwindet auch der Nachweis. Erst sichern, dann melden. Schneiden Sie nichts weg und laden Sie das Material nirgends erneut hoch.

Sicherung je Fundstelle

  • Vollständige Adresse des Beitrags und, wenn sichtbar, die direkte Adresse der Datei
  • Kontoname, Anzeigename, Profiladresse und, falls angegeben, das Erstellungsdatum des Kontos
  • Veröffentlichungsdatum und Uhrzeit in der Anzeige der Plattform sowie Ihre eigene Uhrzeit der Sicherung
  • Bildschirmaufnahme vom oberen bis zum unteren Rand, Adresszeile eingeschlossen, ohne Zuschnitt und ohne Unkenntlichmachung
  • Sichtbare Reichweitenzahlen, Bildtext, Schlagwörter und Kommentare, die Ihren Namen nennen
  • Bei Videos die Gesamtlaufzeit und die Zeitmarken der Abschnitte, die Sie zeigen
  • Das Ausgangsfoto, auf dem die Fälschung beruht, mit eigener Adresse und Datum
  • Eine Kopie der Datei, offline gespeichert, damit später ein Hash gebildet werden kann
Achtung

Ist die abgebildete Person minderjährig oder war sie es zum Zeitpunkt der Aufnahme, speichern Sie nichts, auch keine Bildschirmaufnahme. Melden Sie den Inhalt der Plattform und wenden Sie sich an die Polizei.

03Melderouten der Plattformen

Wählen Sie die Route, die nach nicht einvernehmlichen oder gefälschten intimen Inhalten benannt ist, nicht die allgemeine Meldung wegen Nacktheit.

DienstRoute und ReichweitePraktische Hinweise
Google SuchePersönliche sexuelle Inhalte aus der Google Suche entfernen, Kategorie Gefälschte InhalteGeprüft werden nur die im Formular angegebenen Adressen. Die Entfernung wirkt allein in den Suchergebnissen
XMelden des Beitrags, dann Ein nicht genehmigtes Foto oder VideoKonten, die als Erstveröffentlicher erkannt werden, sperrt X nach eigenen Angaben sofort dauerhaft
YouTubeDatenschutzbeschwerde wegen einer Darstellung ohne EinverständnisVoraussetzung ist, dass Sie in dem Video eindeutig identifizierbar sind
Instagram, TikTok und weitere HostinganbieterMelden-Dialog am Beitrag, zusätzlich eine begründete Meldung nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065Jeder Hostinganbieter in der EU muss ein leicht zugängliches Meldeverfahren bereitstellen

Melden Sie eine Fundstelle pro Meldung. Notieren Sie das Aktenzeichen oder die Vorgangsnummer, die der Dienst zurückgibt, denn darauf berufen Sie sich bei einer Beschwerde und bei einem erneuten Hochladen.

Dritte dürfen nach den Angaben von X Aufnahmen aus versteckter Kamera, Bilder unter die Kleidung und Belohnungsangebote melden. In anderen Fällen muss sich die betroffene Person selbst oder eine von ihr bevollmächtigte Person melden.

04Entfernung aus der Google Suche

Die Löschung im Suchindex beseitigt die Seite nicht, beendet aber meist den Schaden, weil fast niemand die fremde Seite anders findet als über eine Suche nach Ihrem Namen.

Google beschreibt zwei Ergebnisse. Bei der vollständigen Entfernung wird die Seite nicht mehr in der Google Suche angezeigt. Bei der teilweisen Entfernung erscheint sie nicht mehr bei Suchanfragen, die Ihren Namen oder eine Kennung enthalten, kann aber bei anderen Suchanfragen weiter auftauchen.

Bei sexuellen Bildern versucht Google nach eigenen Angaben zusätzlich, Duplikate zu finden und zu entfernen. Wer das nicht möchte, kann es im Antragsformular angeben. Google weist außerdem darauf hin, dass der Inhalt im Web bestehen bleiben kann, etwa über geteilte Links, über soziale Netzwerke oder über andere Suchmaschinen.

Suchmaschine und Hostinganbieter sind deshalb zwei getrennte Wege. Gehen Sie beide. Keiner ersetzt den anderen.

05Strafrecht: was heute in Kraft ist

Eine eigene Vorschrift für Deepfakes enthält das Strafgesetzbuch nicht. Mehrere bestehende Tatbestände greifen aber je nach Inhalt.

VorschriftWas sie erfasstStrafrahmen und Verfolgung
§ 201a Absatz 2 StGBUnbefugtes Zugänglichmachen einer Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schadenFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
§ 184k StGBUnbefugtes Anfertigen, Gebrauchen oder Zugänglichmachen von Aufnahmen der Genitalien, des Gesäßes, der Brust oder der sie bedeckenden UnterwäscheBis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, in der Regel nur auf Antrag
§ 185 StGBBeleidigung, auch durch das Verbreiten von Inhalten im Sinne des § 11 Absatz 3 StGBBis zu einem Jahr, bei öffentlicher Begehung oder Verbreiten bis zu zwei Jahre; Antragsdelikt nach § 194 StGB
§ 186 StGBÜble Nachrede: Behaupten oder Verbreiten einer nicht erweislich wahren Tatsache, die verächtlich macht oder herabwürdigtBis zu einem Jahr, bei öffentlicher Begehung oder Verbreiten bis zu zwei Jahre
§ 33 KunstUrhGVerbreiten oder öffentliches Zeigen eines Bildnisses entgegen §§ 22 und 23 KunstUrhGBis zu einem Jahr oder Geldstrafe, nur auf Antrag

Wichtig ist die Grenze des § 201a StGB. Der Entwurf des Bundesrates hält fest, dass diese Vorschrift eine echte Bildaufnahme voraussetzt und eine erhebliche Ansehensschädigung verlangt, sodass unklar bleibt, ob Deepfakes darunter fallen. Für die reine Fälschung ist deshalb oft die Beleidigung der tragfähigere Vorwurf.

06Der Entwurf zu § 201b StGB

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes beim Bundestag einzubringen. Als Bundestagsdrucksache 21/1383 vom 27. August 2025 liegt er dort vor. Er ist damit eingebracht, aber nicht in Kraft.

Der Entwurf begründet das mit einer Lücke: besondere strafrechtliche Regelungen gegen derartige missbräuchliche Deepfakes gibt es bislang nicht, und die bestehenden Vorschriften erfassen das Phänomen nur in Teilaspekten.

  • Neuer Tatbestand. § 201b StGB mit der Bezeichnung Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll hinter § 201a StGB eingefügt werden.
  • Grundtatbestand. Erfasst wäre das Zugänglichmachen eines computertechnisch hergestellten oder veränderten Medieninhalts gegenüber einer dritten Person, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Aufnahme erweckt; Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
  • Qualifikation. Bis zu fünf Jahre, wenn der Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird oder einen Vorgang des höchstpersönlichen Lebensbereichs betrifft.
  • Bild und Ton. Erfasst wären Fotos, Bewegtbilder, Stimmen und Kombinationen, also auch Voice Cloning. Nicht erfasst wären nach der Begründung manuell erstellte Bildcollagen und Inhalte, deren Manipulation klar erkennbar oder offengelegt ist.
  • Verfolgung. Vorgesehen ist ein Antragsdelikt mit Einschreiten von Amts wegen bei besonderem öffentlichem Interesse sowie die Aufnahme in den Katalog der Privatklagedelikte des § 374 StPO.

07Recht am eigenen Bild und DSGVO

§ 22 KunstUrhG ist der kürzeste Hebel im deutschen Recht: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Einwilligung in eine sexualisierte Fälschung gibt es in diesen Fällen nicht.

Daneben steht das Recht auf Löschung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2016/679. Nach Artikel 12 Absatz 3 muss der Verantwortliche unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats reagieren; die Frist kann um zwei Monate verlängert werden, wenn Gründe dafür vorliegen und Ihnen mitgeteilt werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen der Löschung vor, was bei Bildmaterial dieser Art praktisch keine Rolle spielt.

Die Struktur des zivilrechtlichen Anspruchs steht in § 1004 BGB: Beseitigung der Beeinträchtigung und, wenn weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, Unterlassung. Diese zweite Hälfte ist der Grund, warum eine einzelne Löschung selten das Ende des Verfahrens ist.

08DSA: Meldung mit Rechtsfolge

Die Verordnung (EU) 2022/2065 gilt seit dem 17. Februar 2024 für alle Anbieter, für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen schon seit dem 25. August 2023. Eine Plattform zählt dazu, wenn sie mehr als 45 Millionen Nutzende in der EU erreicht, also etwa zehn Prozent der EU-Bevölkerung.

Für diese Anbieter gelten zusätzliche Pflichten zur Minderung systemischer Risiken, und die Europäische Kommission ist dafür vorrangig selbst zuständig. Nationale Behörden beaufsichtigen die Anbieter, die in ihrem Gebiet niedergelassen sind.

Eine Meldung nach Artikel 16 ist mehr als ein Klick auf Melden. Sie soll hinreichend genau und angemessen begründet sein, also eine Begründung enthalten, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten, und eine genaue Angabe des Fundorts. Enthält die Meldung ausreichende Informationen, wird eine tatsächliche Kenntnis des Anbieters angenommen, und er ist über die Entscheidung zu informieren. Mehrere Fundstellen dürfen in einer Meldung zusammengefasst werden.

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem 14. Mai 2024 auf Grundlage des Digitale-Dienste-Gesetzes Koordinierungsstelle für digitale Dienste und zentrale Anlaufstelle. Sie löscht keine Inhalte. Sie prüft aber, ob ein Anbieter ein wirksames Meldeverfahren eingerichtet hat, und nimmt dazu Beschwerden entgegen, etwa wenn eine Entfernung ohne Begründung bleibt.

09KI-Verordnung und Kennzeichnung

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt nach Angaben der Europäischen Kommission grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Die Transparenzregeln greifen seit August 2026: Deepfakes sollen klar und sichtbar gekennzeichnet werden, ebenso Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

Neu hinzugekommen ist ein Verbot, das direkt an diesem Thema ansetzt. Die Kommission führt als neunte verbotene Praktik KI-Systeme, die nicht einvernehmliche sexuell explizite und intime Inhalte erzeugen, und nennt dabei ausdrücklich Apps zur Nudifizierung. Dieses Verbot ist mit dem KI-Omnibus eingeführt worden und tritt nach Angaben der Kommission im Dezember 2026 in Kraft; die Verbote eins bis acht gelten bereits seit Februar 2025.

Für die Durchsetzung in Deutschland hat der Bundestag am 11. Juni 2026 das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz angenommen. Die Bundesnetzagentur ist seit dem Inkrafttreten am 29. Juli 2026 Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle und überwacht in ihren Zuständigkeitsbereichen die Transparenzpflichten und die verbotenen Praktiken.

Einordnung

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Löschweg. Sie richtet sich an den Betreiber des Systems. Eine fehlende Kennzeichnung ist aber eine brauchbare Tatsache in einer Beschwerde und in einem späteren Verfahren.

10Hash-Sperre und ihre Grenzen

StopNCII.org bildet den Hash einer Datei auf Ihrem eigenen Gerät. Die Datei verlässt das Gerät nicht; weitergegeben wird nur der Hash, den teilnehmende Plattformen mit hochgeladenen Inhalten vergleichen. Deepfakes und synthetische Bilder zählen nach den Angaben des Dienstes dazu, wenn sie Sie zeigen, Sie Zugriff auf die Datei haben und die Darstellung ganz oder teilweise nackt ist.

Die Grenzen sind strukturell und sollten von Anfang an eingeplant werden.

  • Es werden Dateien erkannt, keine Gesichter. Verwendet werden PDQ beziehungsweise PhotoDNA für Fotos und MD5 für Videos. Ein zugeschnittenes, gefiltertes oder neu geschnittenes Werk wird vom ursprünglichen Hash unter Umständen nicht erkannt und muss gesondert gehasht werden.
  • Nur teilnehmende Plattformen. Der Dienst arbeitet mit den auf seiner Partnerseite gelisteten Anbietern und verhindert nicht, dass Material im übrigen Internet geteilt wird.
  • Keine verschlüsselten Messenger. Der Abgleich gilt nur für öffentlich zugängliche Plattformen.
  • Es dauert Tage, nicht Minuten. Bis Aktualisierungen zu einem Fall sichtbar werden, können laut StopNCII.org drei bis fünf Tage vergehen.

Eine Hash-Sperre ist deshalb ein Boden unter dem Problem, nicht die Löschung selbst. Was neu erzeugte Fälschungen auffängt, ist eine laufende Suche über Namen, Schreibvarianten und das Ausgangsfoto.

11Anzeige, Unterlassung, Verfügung

Strafanzeige und ZAC

Eine Anzeige erstatten Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime sind dafür nicht der richtige Weg: das Bundeskriminalamt beschreibt seine ZAC als Vermittler und Berater für die Wirtschaft, und auch die Landeskriminalämter betreiben eigene ZAC-Stellen für Unternehmen nach einem Vorfall.

Beachten Sie die Antragsdelikte. Beleidigung wird nach § 194 StGB nur auf Antrag verfolgt, ebenso § 33 KunstUrhG und in der Regel § 184k StGB. Eine Anzeige ohne ausdrücklichen Strafantrag kann deshalb ins Leere laufen.

Einstweilige Verfügung

Für die schnelle Untersagung sieht die Zivilprozessordnung zwei Grundlagen vor. § 935 ZPO erlaubt eine einstweilige Verfügung in Bezug auf den Streitgegenstand, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. § 940 ZPO lässt eine vorläufige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses zu, unter anderem zur Abwendung wesentlicher Nachteile.

Wiederhochladen

Rechnen Sie mit derselben Datei und mit neuen Varianten. Tragfähig ist ein Ablauf aus vier Teilen: ein fester Satz von Suchanfragen über Namen, Kontonamen und Schreibvarianten, regelmäßig über Suchmaschinen und über die Plattformen selbst; eine Rückwärtssuche nach dem Ausgangsfoto, weil daraus die nächsten Fälschungen gebaut werden; offene Hash-Fälle; und eine Liste aller Vorgangsnummern, damit ein erneutes Auftauchen als Wiederholung und nicht als neue Beschwerde behandelt wird.

SARAZIM LLC arbeitet die Löschseite dieses Problems ab: Beweissicherung, Plattform- und Suchmaschinenrouten, Hash-Fälle und laufende Überwachung auf neue Fundstellen. SARAZIM LLC ist keine Rechtsanwaltskanzlei und übernimmt keine rechtliche Vertretung.

Häufige Fragen

Muss ich beweisen, dass das Bild KI-generiert ist?

Nein. Google verlangt im Formular für gefälschte Inhalte drei Angaben: dass Sie identifizierbar sind, dass die Darstellung gefälscht ist und Sie nackt oder sexuell explizit zeigt, und dass sie ohne Ihre Zustimmung verbreitet wurde. Entscheidend sind Identifizierbarkeit und fehlende Zustimmung, nicht ein technisches Gutachten.

Ist das Erstellen eines Deepfakes in Deutschland strafbar?

Eine eigene Vorschrift dafür enthält das Strafgesetzbuch bislang nicht. Der Entwurf des Bundesrates zu § 201b StGB liegt dem Bundestag als Drucksache 21/1383 vor, ist aber nicht in Kraft. Je nach Inhalt greifen heute §§ 201a, 184k, 185 oder 186 StGB und § 33 KunstUrhG.

Meine Meldung wurde abgelehnt. Was nun?

Melden Sie erneut über die Route für nicht einvernehmliche oder gefälschte intime Inhalte statt über die allgemeine Meldung wegen Nacktheit, und ergänzen Sie die Angaben nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065: Begründung der Rechtswidrigkeit und genaue Angabe des Fundorts. Bleibt eine Begründung aus, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich.

Löscht die Bundesnetzagentur Inhalte?

Nein. Sie ist seit dem 14. Mai 2024 Koordinierungsstelle für digitale Dienste und zentrale Anlaufstelle. Nach eigenen Angaben gehört die Löschung oder Sperrung einzelner Inhalte nicht zu ihren Aufgaben; sie prüft, ob der Anbieter ein wirksames Meldeverfahren betreibt.

Erzwingt die KI-Verordnung eine Löschung?

Nein. Artikel 50 verpflichtet zur Kennzeichnung, und diese Transparenzregeln gelten seit August 2026. Das mit dem KI-Omnibus eingeführte Verbot von Systemen zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Inhalte tritt nach Angaben der Kommission im Dezember 2026 in Kraft. Der Löschweg bleibt die Meldung beim Hostinganbieter.

Verhindert eine Hash-Sperre neue Versionen?

Nein. Verglichen werden Dateien über PDQ, PhotoDNA und MD5. Ein zugeschnittenes oder neu erzeugtes Werk hat einen anderen Hash und muss gesondert eingereicht werden. StopNCII.org nennt für Aktualisierungen zu einem Fall drei bis fünf Tage.

Reicht die Entfernung aus der Google Suche?

Nein. Google weist darauf hin, dass sich die Entfernung nur auf die Suchergebnisse auswirkt und der Inhalt im Web bestehen bleiben kann, etwa über geteilte Links oder andere Suchmaschinen. Nur die Löschung beim Hostinganbieter nimmt die Datei vom Netz.

Kann jemand anderes für mich melden?

Teilweise. X lässt Meldungen Dritter bei Aufnahmen aus versteckter Kamera, Bildern unter die Kleidung und Belohnungsangeboten zu; sonst muss sich die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Person melden. Bei YouTube ist eine Beschwerde naher Angehöriger nach bestätigtem Tod vorgesehen.

Geprüfte Quellen

Veröffentlicht2026-10-26
Zuletzt aktualisiert2026-10-26
Lesedaueretwa 18 Minuten

Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom konkreten Sachverhalt, von der zuständigen Rechtsordnung und von der jeweiligen Plattform ab; Plattformrichtlinien und Meldewege ändern sich ohne Vorankündigung. Google, YouTube, X, Instagram, TikTok, Meta und StopNCII.org sind Marken der jeweiligen Inhaber; SARAZIM LLC steht zu keinem dieser Anbieter in einer Verbindung, wird von ihnen nicht unterstützt und handelt nicht für sie. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen und übernimmt keine rechtliche Vertretung; für Fragen zu Ihren Ansprüchen oder zu einem Strafverfahren wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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