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PUBLIC RECORDGeleakte Aufnahmen entfernen2026-10-26 aktualisiert· etwa 11 Minuten Lesedauer· erstellt und geprüft vom Einsatzteam von SARAZIM LLC

Geleakte intime Aufnahmen löschen lassen: der Ablauf in Deutschland

Wer intime Bilder oder Videos ohne Einwilligung im Netz findet, hat in Deutschland mehrere Wege gleichzeitig: die Meldung an die Plattform, die Hash-Sperre, das Löschverlangen nach der DSGVO, die Entfernung aus der Suche, die Strafanzeige und den Zivilrechtsweg. Dieser Text beschreibt die Reihenfolge und die Fristen, die tatsächlich gelten.

ABSTRACT

Entscheidend ist nicht ein einzelner Rechtsbehelf, sondern die Parallelität: jede bekannte Kopie melden, den Hash bei StopNCII hinterlegen, die Adressen aus der Google-Suche nehmen lassen und die Löschung gegenüber dem Anbieter verlangen. Ohne gesicherte Beweise bleibt jeder dieser Schritte angreifbar.

Alle genannten Vorschriften, Zuständigkeiten und Fristen wurden am angegebenen Datum an der Primärquelle geprüft: gesetze-im-internet.de, EUR-Lex, Bundesnetzagentur, Bundeskriminalamt, eine Landesdatenschutzbehörde sowie die Hilfeseiten von Google, X und StopNCII.org.

01Die ersten Tage

In den ersten Tagen entscheidet sich, wie viele Kopien noch erreichbar sind. Arbeiten Sie die Schritte in dieser Reihenfolge ab, aber warten Sie nicht auf das Ergebnis des einen, bevor Sie den nächsten beginnen.

  1. Jede Fundstelle dokumentieren: URL, Nutzerkonto, Datum und Uhrzeit, Bildschirmaufnahme.
  2. Jede Kopie beim Anbieter melden, über das Verfahren für nicht einvernehmliche intime Inhalte.
  3. Den Hash der Datei bei StopNCII.org hinterlegen, wenn Sie bei der Aufnahme mindestens 18 Jahre alt waren.
  4. Die Entfernung derselben Adressen aus der Google-Suche beantragen. Das ist ein eigenes Verfahren.
  5. Bei strafbaren Inhalten Strafanzeige erstatten, bei der örtlichen Polizei oder über die Onlinewache des Landes.
  6. Erneute Uploads beobachten. Dieselbe Datei erscheint meist unter neuem Titel wieder.
Bitte nicht

Laden Sie das Material nicht herunter, um es Dritten zu zeigen, und leiten Sie es nicht weiter. Nehmen Sie auch keinen Kontakt zum Hochladenden auf. Beides schwächt Ihre Beweislage, und bei Aufnahmen von Minderjährigen kann es eine eigene Strafbarkeit begründen.

02Beweise sichern

Eine Meldung mit dem Inhalt, dass irgendwo ein Video von Ihnen stehe, wird ohne Prüfung geschlossen. Verwertbar ist nur eine Meldung, die die konkrete Fundstelle bezeichnet, den Zeitpunkt der Feststellung ausweist und erklärt, dass Sie abgebildet sind und nicht eingewilligt haben. Dieselbe Dokumentation tragen später auch die Strafanzeige und ein Antrag auf einstweilige Verfügung.

Je Fundstelle

  • Adresse der Seite und, falls sichtbar, die direkte Adresse der Mediendatei.
  • Bildschirmaufnahme der ganzen Seite einschließlich Adresszeile und sichtbarem Datum.
  • Konto des Hochladenden: Anzeigename, Nutzername, Nutzerkennung, Profiladresse.
  • Datum, Uhrzeit und Zeitzone der Feststellung.
  • Titel, Beschreibung und Schlagwörter des Beitrags, denn daraus entstehen Ihre Suchbegriffe.
  • Vorgangsnummern aller Meldungen und das Datum jeder Antwort.

03Rechtslage in Deutschland

Die Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung ist in Deutschland gleich mehrfach erfasst, strafrechtlich und zivilrechtlich. Für die Löschung ist vor allem wichtig, dass sich daraus die Rechtswidrigkeit ergibt, auf die Sie sich gegenüber Plattform, Anbieter und Gericht berufen.

VorschriftWas sie erfasstFolge
§ 201a StGBVerletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, unter anderem das unbefugte Zugänglichmachen auch rechtmäßig hergestellter Aufnahmen aus einer Wohnung oder einem geschützten RaumFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; Einziehung von Bildträgern und Geräten möglich
§ 33 KunstUrhGRecht am eigenen Bild: das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen eines Bildnisses entgegen den §§ 22, 23 KunstUrhGFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; die Tat wird nur auf Antrag verfolgt
§ 1004 BGBBeseitigung der Beeinträchtigung und, wenn weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, Unterlassung weiterer VerbreitungZivilrechtlicher Anspruch gegen Hochladende und gegen Anbieter
Art. 17 DSGVORecht auf Löschung personenbezogener Daten, auch Recht auf Vergessenwerden genanntLöschverlangen gegenüber jedem Verantwortlichen, der die Daten verarbeitet

Der Strafantrag nach § 33 Absatz 2 KunstUrhG ist eine eigene Erklärung. Ohne ihn wird diese Tat nicht verfolgt, auch wenn die Polizei den Sachverhalt kennt.

04Meldung an die Plattform

Für Hostinganbieter und Plattformen gilt das Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, dem Digital Services Act. Eine hinreichend begründete Meldung verschafft dem Anbieter die Kenntnis, an die seine Pflicht zum Handeln anknüpft; nach den Erwägungsgründen der Verordnung soll er unverzüglich handeln, wenn Leben oder Sicherheit betroffen sind. Eine starre Stundenfrist enthält die Verordnung für eine gewöhnliche Meldung nicht.

  • X untersagt intime Fotos und Videos, die ohne Einwilligung aufgenommen oder geteilt wurden, ausdrücklich auch Bilder, die ein Gesicht durch Überlagerung oder andere digitale Manipulation mit einem nackten Körper verbinden. Sie melden über den Beitrag oder über das Formular für private Informationen.
  • Bei anderen Inhalten verlangt X die Meldung durch die betroffene Person selbst oder durch eine bevollmächtigte Vertretung.
  • Facebook, Instagram, Threads, TikTok, Reddit, Snap, OnlyFans, Pornhub und xVideos sind nach eigener Angabe Partner von StopNCII.org. Melden Sie dort den Beitrag und hinterlegen Sie zusätzlich den Hash.
  • Notieren Sie jede Vorgangsnummer. Ohne sie ist später keine Beschwerde und kein Streitbeilegungsverfahren möglich.
Reihenfolge

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Sie sich bei rechtswidrigen Inhalten zunächst an den Anbieter wenden müssen, weil dessen Handlungspflicht erst mit der Kenntnis entsteht. Erst wenn ein Meldeweg fehlt oder keine Reaktion erfolgt, ist die Beschwerde bei der Behörde eröffnet.

05Hash-Sperre bei StopNCII

Eine Meldung entfernt eine Kopie an einer bekannten Adresse. Ein Hash ist ein digitaler Fingerabdruck Ihrer Datei, den teilnehmende Unternehmen mit neuen Uploads vergleichen, auch mit Kopien, die Sie nie gesehen haben. Nur eines von beiden zu nutzen ist der häufigste Grund dafür, dass Material zurückkehrt.

MeldungHash
Wirkt aufEine bekannte AdresseJeden passenden neuen Upload
Sie brauchenDen LinkDie Datei auf Ihrem Gerät
ReichweiteDiese eine PlattformNur die teilnehmenden Unternehmen
Blinder FleckErneute UploadsNichtteilnehmer und bereits veröffentlichte Kopien

StopNCII.org ist kostenfrei und auch auf Deutsch verfügbar. Sie wählen die Datei auf dem eigenen Gerät aus, der Hash wird dort berechnet, und nur der Hash wird übermittelt; die Seite erklärt ausdrücklich, dass sie die Bilder nicht von Ihrem Gerät herunterlädt. Voraussetzung ist, dass Sie selbst abgebildet sind, bei der Aufnahme 18 Jahre oder älter waren und die Datei noch besitzen.

Grenze

Der Hash erreicht nur die teilnehmenden Dienste, und er garantiert keine Entfernung bereits veröffentlichter Kopien. Die Meldung an den jeweiligen Anbieter bleibt deshalb notwendig.

06Löschung nach Art. 17 DSGVO

Intime Aufnahmen sind personenbezogene Daten. Neben dem Melde- und Abhilfeverfahren können Sie gegenüber dem Betreiber die Löschung nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung verlangen, dem Recht auf Vergessenwerden. Der Vorteil liegt in der Frist: anders als beim Meldeverfahren ist sie zahlenmäßig bestimmt.

  1. Richten Sie das Verlangen schriftlich an den im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannten Verantwortlichen.
  2. Benennen Sie die Adressen, Ihre Betroffenheit und das Fehlen einer Einwilligung, und setzen Sie eine Frist.
  3. Der Verantwortliche muss nach Darstellung der Aufsichtsbehörden unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats reagieren.
  4. Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn Gründe bestehen und Ihnen mitgeteilt werden.
  5. Bleibt die Antwort aus, ist die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde möglich.

Ein Löschverlangen ersetzt keine Meldung an die Plattform, und umgekehrt. Bei Anbietern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist die praktische Durchsetzbarkeit begrenzt; dort wirkt der Weg über Registrar und Hosting oft schneller.

07Entfernung aus der Google-Suche

Google führt ein eigenes Verfahren für unfreiwillige echte oder gefälschte pornografische Inhalte. Erfasst sind echte intime Aufnahmen, gefälschte Darstellungen einschließlich Deepfakes, auf denen Sie erkennbar sind, und Suchergebnisse, die Ihren Namen ohne ersichtlichen Grund mit pornografischen Seiten verbinden.

  1. Den Antrag auf Entfernung stellen und die Kategorie für persönliche sexuelle Inhalte wählen.
  2. Alle dokumentierten Adressen einzeln angeben. Google prüft nur die eingereichten Adressen.
  3. Bei sexuellen Inhalten sucht Google nach eigener Angabe standardmäßig auch nach Duplikaten; im Formular können Sie darauf verzichten.
  4. Die Entfernung ist vollständig oder teilweise, dann erscheint die Seite nicht mehr bei Suchen, die Ihren Namen enthalten.
Wichtig

Google entfernt Inhalte nur aus den eigenen Suchergebnissen, nicht von der Seite, die sie bereitstellt. Die Datei bleibt online und über Links, soziale Netzwerke und andere Suchmaschinen erreichbar. Der Weg über Plattform und Anbieter muss deshalb parallel laufen.

08Beschwerde und Streitbeilegung

Seit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes am 14. Mai 2024 setzt die Bundesnetzagentur den Digital Services Act in Deutschland durch. Nach § 12 DDG ist sie die zuständige Behörde im Sinne von Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung und damit Koordinator für digitale Dienste; einzelne Zuständigkeiten liegen bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

  1. Widerspricht der Anbieter Ihrer Meldung oder entscheidet er gegen Sie, nutzen Sie zuerst das interne Beschwerdemanagement. Online-Plattformen müssen es anbieten, und es steht nach den Erwägungsgründen des Digital Services Act mindestens sechs Monate ab der Mitteilung der Entscheidung offen.
  2. Bleibt es dabei, können Sie eine zertifizierte Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung anrufen. Die Bundesnetzagentur zertifiziert diese Stellen auf Antrag; die Entscheidung ist nicht bindend, und der Weg zum Gericht bleibt jederzeit offen.
  3. Fehlt ein Meldeweg vollständig, nennt der Anbieter keine Kontaktstelle oder reagiert er auf Ihre Meldung nicht, können Sie unmittelbar Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen, über ihr Nutzerportal.

Erwarten Sie von der Behörde keine Löschung. Die Bundesnetzagentur stellt selbst klar, dass sie Inhalte nicht löscht und keine Entfernung anordnet, sondern prüft, ob der Anbieter ein wirksames und transparentes Verfahren vorhält. Sie bestätigt den Eingang, vergibt eine Vorgangsnummer und leitet die Sache gegebenenfalls an eine andere Behörde oder an den Koordinator des Sitzstaates weiter.

09Strafanzeige bei der Polizei

Die Strafanzeige läuft neben der Löschung und ersetzt sie nicht. Sie ist der Weg, über den Bestandsdaten erhoben und Hochladende ermittelt werden können, und sie ist bei Erpressung mit intimen Aufnahmen der erste Schritt.

  • Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des jeweiligen Landes. Die Bundesnetzagentur verweist bei strafbaren Inhalten ausdrücklich auf diesen Weg.
  • Bringen Sie die gesicherten Fundstellen mit und stellen Sie, soweit § 33 KunstUrhG betroffen ist, ausdrücklich Strafantrag.
  • Polizeien des Bundes und der Länder haben Zentrale Ansprechstellen Cybercrime eingerichtet, beim Bundeskriminalamt und bei den Länderpolizeien. Die ZAC des Bundeskriminalamts ist nach eigener Darstellung Ansprech- und Beratungsstelle für Unternehmen und koordiniert nach einem Vorfall die polizeilichen Ermittlungen.
  • Als Privatperson erstatten Sie die Anzeige daher regulär bei der Polizei; die ZAC ist kein allgemeiner Meldeweg für Betroffene.

10Unterlassung und Verfügung

Zivilrechtlich stützt sich das Vorgehen auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB, der auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts übertragen wird. Die Vorschrift gibt einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, und sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, kann auf Unterlassung geklagt werden.

  • Üblicher erster Schritt ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sie bindet die Gegenseite ohne Urteil, weil jede Wiederholung eine Vertragsstrafe auslöst.
  • Wird sie nicht abgegeben, kommt die einstweilige Verfügung in Betracht. Nach § 935 ZPO ist sie zulässig, wenn zu befürchten ist, dass eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder erheblich erschwert.
  • Beides setzt belastbare Beweise und eine vertretbare Zustellungsadresse voraus. Bei anonymen Konten führt der Weg zuerst über die Strafanzeige.

Dieser Schritt gehört in die Hand einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. SARAZIM LLC übernimmt die administrative Seite und ist keine Rechtsanwaltskanzlei.

11Fristen und erneute Uploads

WegFristGrundlage
Meldung an den AnbieterKeine starre Stundenfrist; unverzügliches Handeln vor allem bei Gefahr für Leben oder SicherheitArtikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065
Interne BeschwerdeMindestens sechs Monate ab Mitteilung der EntscheidungErwägungsgründe zur Verordnung (EU) 2022/2065
LöschverlangenUnverzüglich, spätestens ein Monat; Verlängerung um zwei weitere Monate möglichArtikel 17 und Artikel 12 DSGVO
Beschwerde bei der BehördeKeine Frist genannt; Eingangsbestätigung und Vorgangsnummer§ 12 DDG, Nutzerportal der Bundesnetzagentur
  • Den Hash hinterlegt lassen. Er ist das einzige Mittel, das auf nicht gefundene Kopien wirkt.
  • Nicht nur den eigenen Namen beobachten, sondern die dokumentierten Titel und Schlagwörter.
  • Entfernte Adressen erneut prüfen. Sie kehren zurück, wenn eine Seite den Betreiber wechselt.
  • Frühere Vorgangsnummern jeder neuen Meldung beifügen. Das verkürzt die Prüfung erheblich.

Häufige Fragen

Lädt die Hash-Sperre mein Video irgendwohin?

Nein. StopNCII.org erklärt, dass der Hash auf Ihrem eigenen Gerät berechnet wird, nur der Hash übermittelt wird und die Bilder nicht von Ihrem Gerät heruntergeladen werden.

Ist der Inhalt gelöscht, wenn Google ihn entfernt?

Nein. Google entfernt Inhalte nur aus den eigenen Suchergebnissen, nicht von der Seite, die sie bereitstellt. Dafür müssen Sie sich an den Websiteinhaber wenden.

Wie schnell muss eine Plattform reagieren?

Für eine gewöhnliche Meldung nennt der Digital Services Act keine starre Stundenfrist. Verlangt wird unverzügliches Handeln, insbesondere wenn Leben oder Sicherheit betroffen sind.

Welche Frist gilt beim Löschverlangen?

Nach Darstellung der Aufsichtsbehörden muss der Verantwortliche unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats reagieren; die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden.

Löscht die Bundesnetzagentur Inhalte?

Nein. Sie stellt selbst klar, dass sie Inhalte nicht löscht und keine Entfernung anordnet, sondern prüft, ob der Anbieter ein wirksames Meldeverfahren vorhält.

Brauche ich einen Strafantrag?

Für die Tat nach § 33 KunstUrhG ja. Dort heißt es ausdrücklich, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Bei § 201a StGB ermittelt die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag.

Was gilt, wenn ich damals unter 18 war?

Dann kommt StopNCII.org nicht in Betracht, weil die Seite ein Alter von mindestens 18 Jahren zur Zeit der Aufnahme verlangt. Erstatten Sie Anzeige und leiten Sie die Datei niemandem weiter.

Kann jemand die Meldungen für mich einreichen?

Häufig ja. X akzeptiert bei Inhalten, die eine Meldung durch die betroffene Person erfordern, ausdrücklich auch eine bevollmächtigte Vertretung.

Veröffentlicht2026-10-26
Zuletzt aktualisiert2026-10-26
Lesedaueretwa 11 Minuten

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und rechtliche Pflichten ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Genannte Plattformen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen; wo Rechtsberatung erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

CASE INTAKE

Wenn noch Kopien online sind, beginnt alles mit der Dokumentation

SARAZIM LLC übernimmt die administrative Arbeit dieses Ablaufs: Beweissicherung, Meldungen an die Plattformen, Hinterlegung des Hash, Entfernung aus der Suche, Eskalation gegenüber Anbieter und Hosting sowie die laufende Beobachtung. Die Beratung ist vertraulich.

Jede Beratung erfolgt anonym.