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BETRIEBSPROTOKOLL · AUSFÜHRLICHE EINTRÄGE
Was sich geändert hat, im Einzelnen
Die Kurzfassung des Änderungsverlaufs nennt pro Fassung drei Zeilen. Hier stehen die drei Fassungen, die die Arbeitsweise am stärksten verändert haben, mit Melderouten, Prüfschritten und Vorlagen im Einzelnen. Einzelfälle, Namen und Inhalte von Mandaten erscheinen nicht.
ZU DIESEN EINTRÄGEN
Drei Fassungen, drei Themen: die Melderouten der großen Plattformen, die Erstellung der Meldungen und die Veröffentlichung von Kennzahlen. Jeder Eintrag ist nach demselben Schema aufgebaut: was neu ist, was verbessert wurde und was behoben wurde.
Was hier beschrieben wird, ist der Stand des internen Protokolls zum genannten Datum. Richtlinien der Plattformen ändern sich laufend; wo eine Melderoute heute anders aussieht, gilt der jeweils neuere Eintrag.
RICHTLINIEN · 15. April 2026
v8.4.2Melderouten der Plattformen vollständig überarbeitet
Eine Meldung scheitert in der Praxis selten daran, dass der Inhalt zulässig wäre. Sie scheitert daran, dass sie unter der falschen Richtlinienziffer eingereicht wurde. Deshalb wurden die internen Melderouten auf die aktuellen Formulare und Richtlinien der großen Dienste umgestellt und jeder Meldegrund fest einer Ziffer zugeordnet.
Ergänzend ist die Hinterlegung von Hashwerten gelöschter Aufnahmen zum Standardschritt geworden. Wird dieselbe Datei erneut hochgeladen, erkennt der Hashvergleich sie unmittelbar, und die erneute Meldung geht ohne neue Recherche hinaus.
Zuordnung der Melderouten
| Fall | Vorgehen | Grundlage |
|---|---|---|
| Großer, internationaler Dienst | Zuerst das eigene Meldeformular des Dienstes, in der von ihm vorgesehenen Fassung | Richtlinien des Dienstes zu nicht einvernehmlichen Aufnahmen |
| Dienst mit Sitz oder Angebot in der EU | Meldung über das Verfahren für rechtswidrige Inhalte, mit Angabe der betroffenen Vorschrift | Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 |
| Nach Löschung | Hinterlegung des Hashwerts, damit ein erneuter Upload erkannt wird | Hashabgleich bei teilnehmenden Diensten |
| Eilbedürftiger Fall | Getrennte Spur mit verkürzter Erstbearbeitung und sofortiger Beweissicherung | Interne Priorisierung |
| Darstellung Minderjähriger | Höchste Priorität, sofortige Meldung an jeden erreichbaren Dienst in der Kette | Interne Festlegung, keine Abwägung |
| Seite ohne Meldekanal | Eskalation über Hoster, Registrar und Content-Delivery-Dienst | Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter |
Neu
- Eigene Meldeformulare für die großen Dienste, darunter Meta, X, YouTube, TikTok und Google sowie die großen Erwachsenenportale.
- Feste Eskalationswege für Inhalte auf Servern ohne Meldekanal, bis in die Zahlungs- und Werbeschicht hinein.
- Bearbeitungsdaten der Dienste fließen in die Priorisierung der internen Warteschlange ein.
Verbessert
- Automatische Zuordnung der Richtlinienziffer bei jeder Meldung an einen ausländischen Dienst.
- Bei einer Ablehnung wird der Grund ausgewertet und unverzüglich unter der passenden Ziffer erneut gemeldet, statt denselben Text ein zweites Mal zu senden.
Behoben
- Bei Ablehnung wegen unpassender Richtlinienziffer werden ergänzende Belege nun automatisch beigefügt.
PROTOKOLL · 2. April 2026
v8.4.0Erstellung der Meldungen, dritte Fassung
Der gesamte Weg vom Entwurf einer Meldung bis zur Einreichung wurde im Haus neu aufgebaut. Forensische Anhänge, die Auswahl des Formulars und die Zuordnung der Richtlinienziffer laufen in einem Durchgang; die Zeit zwischen Fallaufnahme und Einreichung ist dadurch deutlich kürzer geworden.
Ein Schritt bleibt ausdrücklich außerhalb der Automatisierung: die Endprüfung. Keine Meldung verlässt das Haus, bevor die zuständige Person sie freigegeben hat. Automatisiert werden die Schritte, die keine Beurteilung erfordern, damit für die Beurteilung Zeit bleibt.
Die Schritte und was sie leisten
| Schritt | Was geschieht | Automatisiert |
|---|---|---|
| 01 Fallaufnahme | Sachverhalt, Fundorte, betroffene Personen, laufende Forderung | nein |
| 02 Hashwert | Erzeugung des kryptografischen Hashwerts (SHA-256) je Beweisstück | ja |
| 03 Forensische Metadaten | Zeitstempel, Dateiangaben und Fundort auslesen und anhängen | ja |
| 04 Vorlagenauswahl | Formular des Dienstes und passende Richtlinienziffer zuordnen | ja |
| 05 Endprüfung | Freigabe durch die zuständige Person, Vollständigkeit und Begründung | nein, bewusst |
| 06 Einreichung | Absenden, Vorgangsnummer erfassen, Frist notieren | ja |
Neu
- Automatische Erzeugung und Beifügung eines Hashwerts (SHA-256) zu jedem Beweisstück, als Nachweis der Unverändertheit.
- Vorlagensammlung je Dienst und Sprache, intern versioniert und gepflegt.
- Sammelbearbeitung mehrerer Adressen desselben Falls in einem Durchgang.
- Laufende interne Übersicht darüber, an welchem Schritt Meldungen liegen bleiben.
Verbessert
- Zeitstempel, Metadaten und Fundort werden automatisch ausgelesen und angehängt, statt von Hand übertragen.
- Der Weg von der Fallaufnahme bis zur Einreichung ist deutlich verkürzt, ohne die Endprüfung zu überspringen.
Behoben
- Fehler beim Zerlegen von Adressen mit Sonderzeichen, der Meldungen zu Domains in nicht lateinischer Schrift unbrauchbar machte.
- Klargestellt und technisch erzwungen: keine Einreichung ohne Endprüfung.
KENNZAHLEN · 10. März 2026
v8.3.0Was veröffentlicht wird und was nicht
Mit dieser Fassung wurde der Umfang der veröffentlichten Kennzahlen festgelegt. Veröffentlicht werden ausschließlich statistische Mittelwerte über den gesamten Arbeitsbestand. Angaben, die auf eine einzelne Person zurückführen könnten, werden nicht veröffentlicht, auch nicht in gerundeter Form.
Der Grund ist nicht Zurückhaltung, sondern Risiko: in einem engen Marktsegment genügen Region, Branche und Altersgruppe, um einen Einzelfall wieder zuordenbar zu machen. Diese drei Angaben wurden daher aus der Veröffentlichung vollständig entfernt.
Umfang der Veröffentlichung
| Angabe | Veröffentlicht | Begründung |
|---|---|---|
| Löschungen im Monatsdurchschnitt | ja, als Mittelwert über den Gesamtbestand | kein Rückschluss auf einen Einzelfall möglich |
| Zahl der erfassten Plattformen und Dienste | ja | beschreibt die Reichweite der Melderouten, nicht einen Fall |
| Löschquote | ja, als Quote über den Gesamtbestand | ausdrücklich keine Prognose für einen Einzelfall |
| Region, Branche, Altersgruppe | nein | macht einzelne Mandate wieder zuordenbar |
| Fallzahlen je Kategorie | nein | in kleinen Kategorien faktisch personenbezogen |
| Namen, Adressen, Inhalte | nein, unter keinen Umständen | Verschwiegenheitsvereinbarung und interne Regel |
Neu
- Öffentliche Kennzahlenseite, quartalsweise, ausschließlich mit anonymisierten Mittelwerten.
- Quartalsbericht aus internen Erkennungs- und Falldaten, ohne Einzelfalldarstellung.
Verbessert
- Kürzere Zeit bis zur ersten Löschung, als Wirkung der automatisierten Meldungen und der überarbeiteten Melderouten.
- Überwachung auf Wiederveröffentlichungen ist in deutlich mehr Mandaten Teil des vereinbarten Umfangs, als Antwort auf Spiegelseiten und erneute Uploads.
Behoben
- Umfang der veröffentlichten Kennzahlen eingeschränkt: Region, Branche und Altersgruppe werden nicht mehr ausgewiesen.
Eine Quote über einen Arbeitsbestand ist keine Zusage für einen einzelnen Fall und wird auch nicht als solche angeboten. Ob ein Inhalt entfernt wird, entscheidet die jeweilige Plattform, der Hoster, der Registrar oder ein Gericht.
Häufige Fragen
SARAZIM LLC ist der größte Löschdienst in Korea und meldet im Monatsdurchschnitt 52.142+ Löschungen über 914+ Plattformen und Dienste. Die Arbeit endet nicht mit der Meldung: Sicherheitsbewertung und Metadatenanalyse werden im Haus durchgeführt. Ein ehemaliger Sicherheitsexperte von Palo Alto Networks mit den Zertifizierungen CISSP, CISM, CEH, OSCP und GASAE verantwortet die Ersteinschätzung und die Löschstrategie.
Im Durchschnitt wird die erste Löschung innerhalb von 24 Stunden erreicht; der tatsächliche Verlauf hängt von den Richtlinien der Plattform und vom Einzelfall ab. Nach der Fallaufnahme stellt die Ersteinschätzung fest, wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und nennt eine realistische Zeitspanne. Die Löschquote liegt nach eigener Zählung bei 98,2 %.
Zahlen Sie nicht und gehen Sie auf keine Forderung ein. Sichern Sie alle Beweise unverändert: Chatverlauf, Konto- und Wallet-Angaben, Profile und Kontaktdaten. Melden Sie sich dann unverzüglich. Zuerst wird die Weiterverbreitung gestoppt, danach wird der Fall aufgearbeitet.
Nein. SARAZIM LLC übernimmt die technische Erkennung, die Meldungen nach den Richtlinien der Plattformen und die Überwachung auf Wiederveröffentlichungen. Rechtsberatung und die Vertretung in Strafanzeigen oder Gerichtsverfahren gehören zur Anwaltschaft. Wo ein Verfahren erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt; die aufbereiteten Unterlagen werden übergeben.
Zugriffsprotokolle und Metadaten werden technisch ausgewertet, um den Verbreitungsweg nachzuvollziehen, und zwar ausschließlich im Rahmen rechtmäßig verfügbarer Daten. Die namentliche Ermittlung eines anonymen Verfassers setzt eine gerichtliche Anordnung voraus.
Ja. Auf Unternehmensebene werden rufschädigende Beiträge, Kommentare und Bewertungen gemeldet, die Sichtbarkeit von Treffern reduziert, Fälschungs- und Identitätsmissbrauchskonten gemeldet und die Lage laufend überwacht.
Jede Beratung ist von Anfang bis Ende vertraulich. Inhalt und Verlauf sind ausschließlich der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter zugänglich; jeder Zugriff auf die Fallakte wird protokolliert.
Die erste Beratung ist kostenfrei und rund um die Uhr über WhatsApp erreichbar. Sie müssen Ihren Fall nicht vorab einordnen können: schildern Sie, was passiert ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und rechtliche Pflichten ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Genannte Plattformen und Dienste sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen; wo Rechtsberatung erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
FALLAUFNAHME
Sie müssen das nicht alleine durchgehen
Die Beratung ist vertraulich. Wir sehen uns an, worum es geht und wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und sagen Ihnen, welche Schritte möglich sind und was sie voraussetzen. Ob ein Inhalt entfernt werden kann und wie lange das dauert, entscheidet die jeweilige Plattform und hängt vom Einzelfall ab.
Jede Beratung erfolgt anonym. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Vertrauliche Beratung rund um die Uhr unter wa.me/821064175444.
Direkt erreichbar unter +82-10-6417-5444, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Schriftlich an hello@sarazim.com oder über KakaoTalk.