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BETRIEBSPROTOKOLL · AUSFÜHRLICHE EINTRÄGE

Was sich geändert hat, im Einzelnen

Die Kurzfassung des Änderungsverlaufs nennt pro Fassung drei Zeilen. Hier stehen die drei Fassungen, die die Arbeitsweise am stärksten verändert haben, mit Melderouten, Prüfschritten und Vorlagen im Einzelnen. Einzelfälle, Namen und Inhalte von Mandaten erscheinen nicht.

ZU DIESEN EINTRÄGEN

Drei Fassungen, drei Themen: die Melderouten der großen Plattformen, die Erstellung der Meldungen und die Veröffentlichung von Kennzahlen. Jeder Eintrag ist nach demselben Schema aufgebaut: was neu ist, was verbessert wurde und was behoben wurde.

Was hier beschrieben wird, ist der Stand des internen Protokolls zum genannten Datum. Richtlinien der Plattformen ändern sich laufend; wo eine Melderoute heute anders aussieht, gilt der jeweils neuere Eintrag.

v8.4.2aktuell ausgerollte Fassung
914+erfasste Plattformen und Dienste
98,2 %Löschquote nach eigener Zählung

RICHTLINIEN · 15. April 2026

v8.4.2Melderouten der Plattformen vollständig überarbeitet

Eine Meldung scheitert in der Praxis selten daran, dass der Inhalt zulässig wäre. Sie scheitert daran, dass sie unter der falschen Richtlinienziffer eingereicht wurde. Deshalb wurden die internen Melderouten auf die aktuellen Formulare und Richtlinien der großen Dienste umgestellt und jeder Meldegrund fest einer Ziffer zugeordnet.

Ergänzend ist die Hinterlegung von Hashwerten gelöschter Aufnahmen zum Standardschritt geworden. Wird dieselbe Datei erneut hochgeladen, erkennt der Hashvergleich sie unmittelbar, und die erneute Meldung geht ohne neue Recherche hinaus.

Zuordnung der Melderouten

FallVorgehenGrundlage
Großer, internationaler DienstZuerst das eigene Meldeformular des Dienstes, in der von ihm vorgesehenen FassungRichtlinien des Dienstes zu nicht einvernehmlichen Aufnahmen
Dienst mit Sitz oder Angebot in der EUMeldung über das Verfahren für rechtswidrige Inhalte, mit Angabe der betroffenen VorschriftArtikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065
Nach LöschungHinterlegung des Hashwerts, damit ein erneuter Upload erkannt wirdHashabgleich bei teilnehmenden Diensten
Eilbedürftiger FallGetrennte Spur mit verkürzter Erstbearbeitung und sofortiger BeweissicherungInterne Priorisierung
Darstellung MinderjährigerHöchste Priorität, sofortige Meldung an jeden erreichbaren Dienst in der KetteInterne Festlegung, keine Abwägung
Seite ohne MeldekanalEskalation über Hoster, Registrar und Content-Delivery-DienstNutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter

Neu

  • Eigene Meldeformulare für die großen Dienste, darunter Meta, X, YouTube, TikTok und Google sowie die großen Erwachsenenportale.
  • Feste Eskalationswege für Inhalte auf Servern ohne Meldekanal, bis in die Zahlungs- und Werbeschicht hinein.
  • Bearbeitungsdaten der Dienste fließen in die Priorisierung der internen Warteschlange ein.

Verbessert

  • Automatische Zuordnung der Richtlinienziffer bei jeder Meldung an einen ausländischen Dienst.
  • Bei einer Ablehnung wird der Grund ausgewertet und unverzüglich unter der passenden Ziffer erneut gemeldet, statt denselben Text ein zweites Mal zu senden.

Behoben

  • Bei Ablehnung wegen unpassender Richtlinienziffer werden ergänzende Belege nun automatisch beigefügt.

PROTOKOLL · 2. April 2026

v8.4.0Erstellung der Meldungen, dritte Fassung

Der gesamte Weg vom Entwurf einer Meldung bis zur Einreichung wurde im Haus neu aufgebaut. Forensische Anhänge, die Auswahl des Formulars und die Zuordnung der Richtlinienziffer laufen in einem Durchgang; die Zeit zwischen Fallaufnahme und Einreichung ist dadurch deutlich kürzer geworden.

Ein Schritt bleibt ausdrücklich außerhalb der Automatisierung: die Endprüfung. Keine Meldung verlässt das Haus, bevor die zuständige Person sie freigegeben hat. Automatisiert werden die Schritte, die keine Beurteilung erfordern, damit für die Beurteilung Zeit bleibt.

Die Schritte und was sie leisten

SchrittWas geschiehtAutomatisiert
01 FallaufnahmeSachverhalt, Fundorte, betroffene Personen, laufende Forderungnein
02 HashwertErzeugung des kryptografischen Hashwerts (SHA-256) je Beweisstückja
03 Forensische MetadatenZeitstempel, Dateiangaben und Fundort auslesen und anhängenja
04 VorlagenauswahlFormular des Dienstes und passende Richtlinienziffer zuordnenja
05 EndprüfungFreigabe durch die zuständige Person, Vollständigkeit und Begründungnein, bewusst
06 EinreichungAbsenden, Vorgangsnummer erfassen, Frist notierenja

Neu

  • Automatische Erzeugung und Beifügung eines Hashwerts (SHA-256) zu jedem Beweisstück, als Nachweis der Unverändertheit.
  • Vorlagensammlung je Dienst und Sprache, intern versioniert und gepflegt.
  • Sammelbearbeitung mehrerer Adressen desselben Falls in einem Durchgang.
  • Laufende interne Übersicht darüber, an welchem Schritt Meldungen liegen bleiben.

Verbessert

  • Zeitstempel, Metadaten und Fundort werden automatisch ausgelesen und angehängt, statt von Hand übertragen.
  • Der Weg von der Fallaufnahme bis zur Einreichung ist deutlich verkürzt, ohne die Endprüfung zu überspringen.

Behoben

  • Fehler beim Zerlegen von Adressen mit Sonderzeichen, der Meldungen zu Domains in nicht lateinischer Schrift unbrauchbar machte.
  • Klargestellt und technisch erzwungen: keine Einreichung ohne Endprüfung.

KENNZAHLEN · 10. März 2026

v8.3.0Was veröffentlicht wird und was nicht

Mit dieser Fassung wurde der Umfang der veröffentlichten Kennzahlen festgelegt. Veröffentlicht werden ausschließlich statistische Mittelwerte über den gesamten Arbeitsbestand. Angaben, die auf eine einzelne Person zurückführen könnten, werden nicht veröffentlicht, auch nicht in gerundeter Form.

Der Grund ist nicht Zurückhaltung, sondern Risiko: in einem engen Marktsegment genügen Region, Branche und Altersgruppe, um einen Einzelfall wieder zuordenbar zu machen. Diese drei Angaben wurden daher aus der Veröffentlichung vollständig entfernt.

Umfang der Veröffentlichung

AngabeVeröffentlichtBegründung
Löschungen im Monatsdurchschnittja, als Mittelwert über den Gesamtbestandkein Rückschluss auf einen Einzelfall möglich
Zahl der erfassten Plattformen und Dienstejabeschreibt die Reichweite der Melderouten, nicht einen Fall
Löschquoteja, als Quote über den Gesamtbestandausdrücklich keine Prognose für einen Einzelfall
Region, Branche, Altersgruppeneinmacht einzelne Mandate wieder zuordenbar
Fallzahlen je Kategorieneinin kleinen Kategorien faktisch personenbezogen
Namen, Adressen, Inhaltenein, unter keinen UmständenVerschwiegenheitsvereinbarung und interne Regel

Neu

  • Öffentliche Kennzahlenseite, quartalsweise, ausschließlich mit anonymisierten Mittelwerten.
  • Quartalsbericht aus internen Erkennungs- und Falldaten, ohne Einzelfalldarstellung.

Verbessert

  • Kürzere Zeit bis zur ersten Löschung, als Wirkung der automatisierten Meldungen und der überarbeiteten Melderouten.
  • Überwachung auf Wiederveröffentlichungen ist in deutlich mehr Mandaten Teil des vereinbarten Umfangs, als Antwort auf Spiegelseiten und erneute Uploads.

Behoben

  • Umfang der veröffentlichten Kennzahlen eingeschränkt: Region, Branche und Altersgruppe werden nicht mehr ausgewiesen.
EINORDNUNG

Eine Quote über einen Arbeitsbestand ist keine Zusage für einen einzelnen Fall und wird auch nicht als solche angeboten. Ob ein Inhalt entfernt wird, entscheidet die jeweilige Plattform, der Hoster, der Registrar oder ein Gericht.

Häufige Fragen

Was unterscheidet SARAZIM LLC von anderen Löschdiensten?

SARAZIM LLC ist der größte Löschdienst in Korea und meldet im Monatsdurchschnitt 52.142+ Löschungen über 914+ Plattformen und Dienste. Die Arbeit endet nicht mit der Meldung: Sicherheitsbewertung und Metadatenanalyse werden im Haus durchgeführt. Ein ehemaliger Sicherheitsexperte von Palo Alto Networks mit den Zertifizierungen CISSP, CISM, CEH, OSCP und GASAE verantwortet die Ersteinschätzung und die Löschstrategie.

Wie lange dauert es, bis eine geleakte Aufnahme verschwindet?

Im Durchschnitt wird die erste Löschung innerhalb von 24 Stunden erreicht; der tatsächliche Verlauf hängt von den Richtlinien der Plattform und vom Einzelfall ab. Nach der Fallaufnahme stellt die Ersteinschätzung fest, wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und nennt eine realistische Zeitspanne. Die Löschquote liegt nach eigener Zählung bei 98,2 %.

Ich werde nach einem Videochat erpresst. Was ist der erste Schritt?

Zahlen Sie nicht und gehen Sie auf keine Forderung ein. Sichern Sie alle Beweise unverändert: Chatverlauf, Konto- und Wallet-Angaben, Profile und Kontaktdaten. Melden Sie sich dann unverzüglich. Zuerst wird die Weiterverbreitung gestoppt, danach wird der Fall aufgearbeitet.

Erbringt SARAZIM LLC Rechtsberatung oder führt Prozesse?

Nein. SARAZIM LLC übernimmt die technische Erkennung, die Meldungen nach den Richtlinien der Plattformen und die Überwachung auf Wiederveröffentlichungen. Rechtsberatung und die Vertretung in Strafanzeigen oder Gerichtsverfahren gehören zur Anwaltschaft. Wo ein Verfahren erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt; die aufbereiteten Unterlagen werden übergeben.

Können IP-Adressen nachverfolgt werden?

Zugriffsprotokolle und Metadaten werden technisch ausgewertet, um den Verbreitungsweg nachzuvollziehen, und zwar ausschließlich im Rahmen rechtmäßig verfügbarer Daten. Die namentliche Ermittlung eines anonymen Verfassers setzt eine gerichtliche Anordnung voraus.

Wird auch Unternehmensreputation betreut?

Ja. Auf Unternehmensebene werden rufschädigende Beiträge, Kommentare und Bewertungen gemeldet, die Sichtbarkeit von Treffern reduziert, Fälschungs- und Identitätsmissbrauchskonten gemeldet und die Lage laufend überwacht.

Bleibt vertraulich, was ich in der Beratung erzähle?

Jede Beratung ist von Anfang bis Ende vertraulich. Inhalt und Verlauf sind ausschließlich der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter zugänglich; jeder Zugriff auf die Fallakte wird protokolliert.

Kostet die erste Beratung etwas?

Die erste Beratung ist kostenfrei und rund um die Uhr über WhatsApp erreichbar. Sie müssen Ihren Fall nicht vorab einordnen können: schildern Sie, was passiert ist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und rechtliche Pflichten ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Genannte Plattformen und Dienste sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen; wo Rechtsberatung erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

FALLAUFNAHME

Sie müssen das nicht alleine durchgehen

Die Beratung ist vertraulich. Wir sehen uns an, worum es geht und wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und sagen Ihnen, welche Schritte möglich sind und was sie voraussetzen. Ob ein Inhalt entfernt werden kann und wie lange das dauert, entscheidet die jeweilige Plattform und hängt vom Einzelfall ab.

Jede Beratung erfolgt anonym. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

KANAL 01WhatsApp

Vertrauliche Beratung rund um die Uhr unter wa.me/821064175444.

KANAL 02Telefon

Direkt erreichbar unter +82-10-6417-5444, auch an Wochenenden und Feiertagen.

KANAL 03E-Mail und KakaoTalk

Schriftlich an hello@sarazim.com oder über KakaoTalk.

UnternehmenSARAZIM LLC
GeschäftsführerTaewoon Choi
Unternehmensnummer391-37-01648
DatenschutzbeauftragteA-Young Kim
Telefon+82-10-6417-5444
E-Mailhello@sarazim.com
AnschriftTeheran-ro 79-gil 6, Gangnam-gu, Seoul (SARAZIM LLC)
Websitesarazim.io