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LEISTUNG · LÖSCHUNG VON INHALTEN

Löschung von Inhalten im Internet

Ein Video, ein Bild, ein Beitrag oder eine Bewertung, die nicht im Netz stehen sollte: SARAZIM LLC findet jede Kopie, meldet sie unter der zutreffenden Richtlinie oder Rechtsgrundlage und beobachtet danach weiter, ob sie wieder auftaucht. Geführt von Fachleuten der digitalen Forensik, ein Fall, eine zuständige Person.

IN KURZFORM

Zuerst wird gefunden, nicht gemeldet. Eine Stichwortsuche findet nur die Kopien, die Ihren Namen tragen; gesichtsbasierter Abgleich, Hashwerte und Metadaten zeigen, wohin sich eine Aufnahme tatsächlich verbreitet hat.

Erst danach wird gemeldet, und zwar je Fundstelle unter der Richtlinie oder Rechtsgrundlage, die bei diesem Dienst trägt. Ob ein Inhalt entfernt wird, entscheidet die Plattform oder ein Gericht, nicht wir.

52.142+Löschungen im Monatsdurchschnitt
914+erfasste Plattformen und Dienste
98,2 %Löschquote nach eigener Zählung

UMFANG

01Was entfernt wird

Die Arbeit beginnt bei nicht einvernehmlich verbreiteten Aufnahmen und reicht bis zur Reputation eines Unternehmens. Entscheidend ist nicht, auf welcher Seite ein Inhalt steht, sondern ob es für diesen Dienst einen tragfähigen Meldeweg gibt.

BEREICH 01Nicht einvernehmlich verbreitete Aufnahmen

Intime Bilder und Videos, Mitschnitte aus Videochats, Material aus Erpressungsfällen und daraus erzeugte Deepfakes, einschließlich der Spiegelungen auf Tube-Seiten, in Foren und in Messenger-Kanälen.

BEREICH 02Rufschädigende Beiträge und Kommentare

Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Doxing, Beiträge mit Klarnamen und Anschrift sowie Kommentarstränge, die eine einzelne Person ins Visier nehmen.

BEREICH 03Bewertungen und Unternehmensreputation

Bewertungen ohne Kundenkontakt, koordinierte Bewertungskampagnen, Beiträge von Wettbewerbern und Fälschungs- oder Identitätsmissbrauchskonten.

BEREICH 04Treffer in Suchmaschinen

Bleibt der Inhalt an der Quelle stehen, geht es um den Treffer selbst: Auslistung aus der Ergebnisliste und Entfernung veralteter Treffer, nachdem die Quelle gelöscht ist.

Angesprochen werden die Dienste, die in Deutschland tatsächlich genutzt werden: Google und die Google-Suche, YouTube, Instagram, Facebook, TikTok, X, Reddit, Telegram, Pinterest, Snapchat, Twitch, Vimeo, Tumblr, Mastodon-Instanzen, Bing, DuckDuckGo und Ecosia, Foren wie gutefrage, Bewertungsportale wie Google Maps, Trustpilot, Kununu, Jameda und ProvenExpert sowie Kleinanzeigen und vergleichbare Marktplätze. Reagiert ein Dienst nicht, wird über Hoster und Registrar vorgegangen.

ABLAUF

02Wie der Ablauf aussieht

Jeder Schritt ist nachprüfbar und wird dokumentiert. Sie erfahren nicht erst am Ende, was geschehen ist.

  1. Erstaufnahme, kostenfrei · Sie schildern, was passiert ist. Wir klären die Betroffenheit, schätzen Umfang und Aufwand ein und sagen offen, was möglich ist und was nicht. Keine Verpflichtung.
  2. Erkennung · Gesichtsbasierter Abgleich aus zwei bis drei Fotos, Hashwerte der Originaldateien, Metadaten- und Textmerkmale. Ergebnis ist eine Liste aller Fundstellen mit Zeitstempeln, nicht eine Schätzung.
  3. Beweissicherung · Vor der ersten Meldung wird der Bestand jeder Fundstelle unverändert gesichert, mit Hashwert und Zeitstempel, damit der Nachweis auch dann noch trägt, wenn der Inhalt verschwindet.
  4. Meldung · Je Fundstelle wird die Grundlage gewählt, die bei diesem Dienst trägt: eine Meldung nach den Richtlinien, eine Meldung nach Artikel 16 des Digital Services Act oder ein Verlangen auf Löschung nach der DSGVO.
  5. Eskalation · Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie wird geprüft, mit der zutreffenden Begründung erneut eingereicht und, wenn der Dienst nicht reagiert, über Hoster und Registrar weitergeführt.
  6. Suchmaschinen · Parallel wird der Treffer selbst angegriffen, damit der Inhalt auch dann nicht mehr gefunden wird, wenn die Quelle noch steht.
  7. Überwachung · Während der vereinbarten Laufzeit werden die festgelegten Dienste und Suchbegriffe wiederkehrend geprüft. Eine neue Kopie wird gemeldet, nicht abgewartet.
  8. Ergebnisbericht · Am Ende steht ein schriftlicher Bericht, der sich von einer Rechtsanwältin, einem Versicherer oder einem Gericht lesen lässt.
HINWEIS

Für die Überwachung werden Metadaten und Hashwerte geführt, nicht Kopien des Materials. Wer die Videodatei selbst oder ein Kontopasswort verlangt, verlangt etwas, das kein Meldeformular voraussetzt.

ERGEBNIS

03Was Sie erhalten

Im Leistungsumfang enthalten

  • Vollständige Liste der Fundstellen mit Adresse, Dienst, Zeitpunkt der Feststellung und Status.
  • Nachweis je Meldung · was eingereicht wurde, auf welcher Grundlage, wann, und wie der Dienst entschieden hat.
  • Gesicherte Beweise mit Hashwert und Zeitstempel, verwendbar für eine anwaltliche oder gerichtliche Weiterverfolgung.
  • Eine zuständige Person von der Aufnahme bis zum Abschluss, ohne Weitergabe und ohne Untervergabe.
  • Laufender Stand statt Funkstille: Sie erfahren, was läuft, was abgelehnt wurde und warum.
  • Schriftlicher Ergebnisbericht am Ende, mit offener Darstellung dessen, was nicht entfernt werden konnte, und der Begründung des Dienstes.

Was Sie nicht erhalten, steht hier genauso deutlich: keine Zusage, dass jede einzelne Fundstelle verschwindet, und keinen festen Termin für eine Entfernung. Beides liegt bei der Plattform. Die auf dieser Seite genannten Zahlen beschreiben die Gesamtheit der bisherigen Arbeit nach eigener Zählung und sind keine Zusage für den Einzelfall.

RECHTSWEGE

04Rechtliche Wege in Deutschland

Für Betroffene in Deutschland gibt es mehrere Grundlagen, und sie wirken unterschiedlich schnell. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

  • Digital Services Act, Artikel 16 · Jeder Hostinganbieter muss ein Melde- und Abhilfeverfahren bereitstellen, eine hinreichend begründete Meldung zügig und sorgfältig bearbeiten und seine Entscheidung begründen. Darauf stützen sich die meisten Einreichungen, weil die Begründungspflicht eine Eskalation erst möglich macht.
  • DDG und Impressumspflicht · Das Digitale-Dienste-Gesetz hat die Vorschriften des Telemediengesetzes und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in seiner früheren Form abgelöst. Aus der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich bei deutschen Angeboten ein erreichbarer Verantwortlicher; fehlt diese Angabe, führt der Weg über Hoster und Registrar.
  • DSGVO, Artikel 17 · Das Recht auf Löschung und die Auslistung von Treffern aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen greifen dort, wo der Inhalt an der Quelle bestehen bleibt.
  • Persönlichkeitsrecht · Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild bestehen Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung.
  • Einstweilige Verfügung · In dringenden Fällen ist die einstweilige Verfügung das schnellste Mittel; ein darauf gestützter Titel wird von Diensten regelmäßig umgesetzt. Die Beantragung ist Aufgabe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts, und die aufbereiteten Unterlagen werden dafür übergeben.
ABGRENZUNG

SARAZIM LLC ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Übernommen werden die Erkennung, die Beweissicherung, die Meldungen und die Überwachung. Rechtsberatung, Strafanzeige und Vertretung vor Gericht gehören zur Anwaltschaft.

VERGLEICH

05Drei Wege im Vergleich

Eine eigene Meldung, die Beauftragung des Unternehmens und der gerichtliche Weg schließen sich nicht aus. Sie unterscheiden sich in Reichweite, Dauer und Nachweiswert.

KriteriumEigene MeldungSARAZIM LLCGerichtlicher Weg
Findet alle Kopiennur, was man selbst siehtgesichtsbasierter Abgleich, Hashwerte, Metadatennur die im Antrag benannten
Reaktion auf Ablehnungmeist Ende des VersuchsPrüfung, neue Grundlage, Hoster und RegistrarRechtsmittel
Dauerje Dienst unterschiedlichje Plattform unterschiedlich, laufend berichtetim Eilverfahren Tage, sonst Monate
Nachweis für späterBildschirmfotos ohne HashwertHashwert, Zeitstempel, ErgebnisberichtTitel
Wiederveröffentlichungfällt oft erst spät auflaufende Überwachung während der Laufzeitnur bei Verstoß gegen den Titel
Kosteneigene Zeitnach Umfang, vorab im Angebot genanntGerichts- und Anwaltskosten

In der Praxis greifen zwei Wege zusammen: die Meldungen laufen sofort, und parallel wird die Grundlage für den gerichtlichen Weg gesichert, falls ein Dienst nicht einlenkt.

Häufige Fragen

Wird am Ende wirklich alles gelöscht?

Nein, und niemand sollte das zusagen. Über die Entfernung entscheidet der jeweilige Dienst nach seinen Richtlinien oder ein Gericht. Zugesagt wird die vollständige Durchführung der vereinbarten Schritte und eine offene Darstellung dessen, was nicht entfernt wurde und mit welcher Begründung. Die Löschquote von 98,2 % beschreibt die bisherige Arbeit insgesamt, nicht Ihren Fall.

Wie lange dauert eine Löschung?

Das hängt vom Dienst ab. Große Plattformen mit eingerichtetem Verfahren nach Artikel 16 des Digital Services Act entscheiden meist zügig, kleine Seiten ohne Meldeweg brauchen den Umweg über Hoster und Registrar. Ein verbindlicher Termin wird nicht genannt, weil er nicht in unserer Hand liegt; den Stand erfahren Sie laufend.

Muss ich die Datei oder mein Passwort übergeben?

Nein. Für den gesichtsbasierten Abgleich genügen zwei bis drei Fotos von Ihnen, für die Meldung die Adressen der Fundstellen. Kontopasswörter werden nicht verlangt und sollen nicht übermittelt werden. Für die Überwachung werden Metadaten und Hashwerte geführt, nicht Kopien des Materials.

Ich werde nach einem Videochat erpresst. Was ist der erste Schritt?

Zahlen Sie nicht und gehen Sie auf keine Forderung ein. Sichern Sie alle Beweise unverändert: Chatverlauf, Konto- und Wallet-Angaben, Profile und Kontaktdaten. Melden Sie sich dann unverzüglich. Zuerst wird die Weiterverbreitung gestoppt, danach wird der Fall aufgearbeitet.

Kann ich das nicht selbst melden?

Sie können, und bei einer einzelnen Fundstelle auf einer großen Plattform ist das oft der schnellste Weg. Schwierig wird es bei mehreren Kopien, bei Diensten ohne Meldeweg und nach einer Ablehnung: dann entscheidet die Wahl der Grundlage und die Eskalation über das Ergebnis. Parallele eigene Meldungen während einer laufenden Bearbeitung führen bei Diensten regelmäßig zu einer Sammelablehnung.

Können anonyme Verfasser namentlich ermittelt werden?

Zugriffsprotokolle und Metadaten werden ausgewertet, um den Verbreitungsweg nachzuvollziehen, und zwar ausschließlich im Rahmen rechtmäßig verfügbarer Daten. Die namentliche Ermittlung eines anonymen Verfassers setzt eine gerichtliche Anordnung voraus; die Unterlagen dafür werden aufbereitet.

Wird auch Unternehmensreputation betreut?

Ja. Auf Unternehmensebene werden rufschädigende Beiträge, Kommentare und Bewertungen gemeldet, die Sichtbarkeit von Treffern reduziert, Fälschungs- und Identitätsmissbrauchskonten gemeldet und die Lage laufend überwacht. Eine Bewertung, die auf einem tatsächlichen Kundenkontakt beruht, wird nicht angegriffen.

Bleibt vertraulich, was ich erzähle, und kostet die Beratung etwas?

Die Erstberatung ist kostenfrei, rund um die Uhr über WhatsApp erreichbar und von Anfang bis Ende vertraulich. Inhalt und Verlauf sind nur der zuständigen Person zugänglich, jeder Zugriff auf die Fallakte wird protokolliert, und kein Auftrag wird als Referenz genannt. Sie müssen Ihren Fall nicht vorab einordnen können.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und rechtliche Pflichten ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Genannte Plattformen und Dienste sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

FALLAUFNAHME

Sie müssen das nicht alleine durchgehen

Die Beratung ist vertraulich. Wir sehen uns an, worum es geht und wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und sagen Ihnen, welche Schritte möglich sind und was sie voraussetzen. Ob ein Inhalt entfernt werden kann und wie lange das dauert, entscheidet die jeweilige Plattform und hängt vom Einzelfall ab.

Jede Beratung erfolgt anonym. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen.

KANAL 01WhatsApp

Vertrauliche Beratung rund um die Uhr unter wa.me/821064175444.

KANAL 02Telefon

Direkt erreichbar unter +82-10-6417-5444, auch an Wochenenden und Feiertagen.

KANAL 03E-Mail und KakaoTalk

Schriftlich an hello@sarazim.com oder über KakaoTalk.

UnternehmenSARAZIM LLC
GeschäftsführerTaewoon Choi
Unternehmensnummer391-37-01648
Telefon+82-10-6417-5444
E-Mailhello@sarazim.com
KakaoTalkpf.kakao.com/_SxcEtG/chat
AnschriftTeheran-ro 79-gil 6, Gangnam-gu, Seoul (SARAZIM LLC)
Websitesarazim.io