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RECHTLICHES · NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen SARAZIM LLC (Geschäftsführer Taewoon Choi, im Folgenden das Unternehmen) und den Personen und Unternehmen, die es mit der Entfernung von Inhalten im Internet beauftragen.
FASSUNG UND GELTUNG
Fassung v3.2, gültig ab dem 23. März 2026, für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung weiter.
Bei Verbraucherverträgen in der Europäischen Union bleiben die zwingenden Vorschriften des Wohnsitzstaates unberührt; diese Bedingungen treten neben sie.
GELTUNGSBEREICH
§1Geltungsbereich, Gegenstand und Begriffe
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von sarazim.io, für die kostenfreie Erstberatung und für jeden daraus entstehenden entgeltlichen Auftrag. Ein unterzeichneter Einzelvertrag geht ihnen vor. Vertragsgegenstand ist eine Dienstleistung, kein Werk mit garantiertem Erfolg: geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Schritte, nicht die Entfernung jedes einzelnen Inhalts (§6). SARAZIM LLC ist keine Rechtsanwaltskanzlei; Vertretung vor Gericht und Strafanzeigen sind nicht erfasst.
- Fundstelle · eine einzelne, über eine Adresse erreichbare Veröffentlichung. Dieselbe Aufnahme auf drei Portalen sind drei Fundstellen.
- Erkennung · technische Suche über gesichtsbasierten Abgleich, Hashwerte, Metadaten und Textmerkmale.
- Meldung · Verlangen auf Entfernung nach den Richtlinien eines Dienstes oder nach einer gesetzlichen Grundlage.
- Überwachung · wiederkehrende Prüfung festgelegter Dienste und Suchbegriffe während der Laufzeit.
LEISTUNGEN
§2Leistungen des Unternehmens
Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich allein aus dem Einzelvertrag. Möglich sind die Erstaufnahme mit Einschätzung der Durchführbarkeit, die Erkennung der Fundstellen, die Meldung und Eskalation einschließlich Widerspruch bei Ablehnung und Ansprache von Hoster und Registrar, die Auslistung von Treffern aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen, die Überwachung auf Wiederveröffentlichungen und der Ergebnisbericht mit Nachweismappe. Die fachliche Vorgehensweise, insbesondere Reihenfolge der Meldungen und Rechtsgrundlage, bestimmt das Unternehmen.
Zugriff auf Konten oder Geräte Dritter, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Beeinflussung von Suchergebnissen durch unzutreffende Angaben, Zahlungen an Erpresser, namentliche Ermittlung anonymer Verfasser ohne gerichtliche Anordnung und jede rechtswidrige Maßnahme. Ein darauf gerichteter Auftrag wird nicht angenommen.
VERTRAGSSCHLUSS
§3Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen auf sarazim.io ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
- Anfrage · Sie schildern den Sachverhalt; die Erstberatung ist kostenfrei.
- Prüfung · Durchführbarkeit, Umfang, Dauer und Kosten werden eingeschätzt.
- Angebot · in Textform, mit Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und Grenzen der Leistung.
- Annahme · durch Unterzeichnung des Einzelvertrags oder Annahme in Textform.
- Beginn · nach Eingang der Zahlung, bei Raten nach Eingang der ersten Rate.
Der Abschluss kann abgelehnt werden, insbesondere wenn der Auftrag einem Dritten schaden soll, der Sachverhalt unzutreffend ist oder eine Entfernung eine berechtigte Berichterstattung unterdrücken würde.
MITWIRKUNG
§4Pflichten des Auftraggebers
Mitwirkungspflichten im Einzelnen
- Richtige Angaben · Sachverhalt, Adressen der Fundstellen und eigene Betroffenheit vollständig und zutreffend mitteilen.
- Berechtigung · in eigener Sache betroffen oder zur Vertretung berechtigt sein; bei Vertretung Vollmacht vorlegen.
- Mitwirkung · erforderliche Unterlagen unverzüglich beibringen; Verzögerungen verlängern die Bearbeitungszeit.
- Keine gegenläufigen Eigenmaßnahmen · ohne Absprache keine eigenen Meldungen zu denselben Fundstellen, kein Kontakt zur verbreitenden Person, keine Zahlung an Erpresser. Parallele Meldungen führen bei Diensten regelmäßig zur Sammelablehnung.
- Beweise unverändert sichern · Nachrichtenverläufe, Profile und Adressen unbearbeitet aufbewahren.
Wird die Leistung durch eine Pflichtverletzung unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; beruht eine Ablehnung auf unzutreffenden Angaben, ist die erneute Einreichung eine zusätzliche Leistung.
VERGÜTUNG
§5Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag und richtet sich nach Zahl der Fundstellen, Art der Dienste, Dauer der Überwachung und Aufwand der Erkennung. Eine Preisliste, die jeden Fall abbildet, gibt es nicht.
| Posten | Grundlage | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Erstberatung | kostenfrei | entfällt |
| Erkennung | pauschal nach Umfang der Suche | vor Beginn der Arbeit |
| Meldung und Eskalation | nach Zahl der Fundstellen und Art der Dienste | nach Vereinbarung, Raten möglich |
| Überwachung | nach Laufzeit | im Voraus je Abrechnungszeitraum |
| Zusätzliche Leistungen | nur nach Vereinbarung in Textform | mit deren Abschluss |
Beträge verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Zusätzliche Leistungen werden nie stillschweigend abgerechnet. Bei Zahlungsverzug kann die Arbeit nach Mahnung mit angemessener Frist ausgesetzt werden. Eine Vergütung, die allein von der Entfernung einer einzelnen Fundstelle abhängt, wird nicht vereinbart.
GRENZEN
§6Gewährleistung und Grenzen der Leistung
Das Unternehmen garantiert nicht die Entfernung jeder einzelnen Fundstelle. Über die Entfernung entscheidet der jeweilige Dienst nach seinen Richtlinien und nach dem für ihn geltenden Recht, oder ein Gericht. Diese Entscheidungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens.
Zugesagt ist die Erkennung nach dem Stand der eingesetzten Technik, die Meldung jeder Fundstelle unter der zutreffenden Grundlage, die Prüfung einer Ablehnung und, soweit tragfähig, das Vorgehen dagegen. Nicht zugesagt ist die Entfernung einer bestimmten Fundstelle, ein bestimmter Zeitpunkt, die Vollständigkeit der Erkennung bei Diensten ohne öffentlichen Zugang und die Entfernung von Kopien, die nach Ablauf der Überwachung neu veröffentlicht werden.
Die genannten Zahlen, ein Monatsdurchschnitt von mehr als 52.142 Löschungen, mehr als 914 erfasste Plattformen und eine Löschquote von 98,2 %, beschreiben die bisherige Arbeit nach eigener Zählung und sind keine Zusage für den Einzelfall. Weicht die Leistung von der Vereinbarung ab, ist dies binnen vierzehn Tagen nach Zugang des Ergebnisberichts in Textform anzuzeigen; eine berechtigte Nacherfüllung erfolgt ohne zusätzliche Vergütung.
WIDERRUF
§7Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher, die den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließen, können ihn binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen; die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Es genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an hello@sarazim.com. Zahlungen werden spätestens binnen vierzehn Tagen über denselben Zahlungsweg erstattet.
Hier besteht Eile, weil sich eine Aufnahme weiter verbreitet, während die Frist läuft. Verlangen Sie ausdrücklich den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigen Sie die Kenntnis Ihres Widerrufsrechts, so schulden Sie bei einem späteren Widerruf einen dem Umfang der bis dahin erbrachten Leistung entsprechenden Betrag. Ist die Leistung auf Ihr Verlangen vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht. Diese Erklärung wird gesondert eingeholt, nicht in einer Sammelzustimmung.
Ohne ein solches Verlangen beginnt die Arbeit nach Ablauf der Frist. Bei Verträgen mit Unternehmen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; die Beendigung richtet sich dann nach §8.
LAUFZEIT
§8Laufzeit, Beendigung und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder mit Abnahme des Ergebnisberichts. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Überwachungsvertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündbar.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist ohne Frist möglich, für das Unternehmen insbesondere bei unzutreffenden Angaben, fehlender Berechtigung, einem auf Rechtsverletzung gerichteten Auftrag und Zahlungsverzug trotz Mahnung, für den Auftraggeber, wenn die vereinbarten Schritte trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht durchgeführt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Voraus gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit die Nichterbringung nicht auf einem Verhalten des Auftraggebers beruht.
DATENSCHUTZ
§9Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Maßgeblich sind die DSGVO und das am Sitz des Unternehmens geltende Datenschutzrecht; bei Zusammentreffen gilt die für die betroffene Person günstigere Regelung. Rechte nach Artikel 15 bis 22 DSGVO, insbesondere die Löschung nach Artikel 17, sind unter hello@sarazim.com geltend zu machen.
Für die Überwachung werden Metadaten und Hashwerte geführt, nicht Kopien des Materials. Aufnahmen und identifizierende Angaben werden als besondere Kategorien im Sinne von Artikel 9 DSGVO verschlüsselt und getrennt gespeichert; der Zugriff ist auf die zuständige Person beschränkt und wird protokolliert. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Verschwiegenheit ohne Ablaufdatum und nennt keinen Auftrag als Referenz.
HAFTUNG
§10Haftung
Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet es nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach begrenzt auf die für den betroffenen Auftrag gezahlte Vergütung.
Nicht gehaftet wird für Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens, insbesondere die Entscheidung eines Dienstes über eine Meldung, Änderungen seiner Richtlinien oder Meldewege, die Einstellung eines Dienstes und die erneute Veröffentlichung durch Dritte. Diese Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht eine weitergehende Haftung vorsieht.
RECHTSWEGE
§11Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für Auftraggeber in Deutschland werden die Meldungen in diesem Rahmen eingereicht:
- DSA, Artikel 16 · Jeder Hostinganbieter muss ein Melde- und Abhilfeverfahren bereitstellen, eine begründete Meldung zügig bearbeiten und die Entscheidung begründen.
- DDG und Impressumspflicht · Das Digitale-Dienste-Gesetz hat die Vorschriften des Telemediengesetzes und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in seiner früheren Form abgelöst. Aus der Anbieterkennzeichnung ergibt sich ein erreichbarer Verantwortlicher; fehlt sie, wird über Hoster und Registrar vorgegangen.
- DSGVO, Artikel 17 · Löschung und Auslistung von Treffern aus der Ergebnisliste von Suchmaschinen, wenn der Inhalt an der Quelle bestehen bleibt.
- Persönlichkeitsrecht · Unterlassung und Beseitigung gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
- Einstweilige Verfügung · in dringenden Fällen das schnellste Mittel; ein solcher Titel wird von Diensten regelmäßig umgesetzt. Die Beantragung ist Aufgabe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.
RECHT UND KONTAKT
§12Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Kontakt
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Republik Korea Anwendung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der sich aus den zwingenden Vorschriften des Rechts ihres Wohnsitzstaates ergibt; sie können am Gericht ihres Wohnsitzes klagen, soweit das Verfahrensrecht dies vorsieht. Im Übrigen ist das für den Sitz des Unternehmens zuständige Gericht Gerichtsstand.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung soll eine Klärung in Textform versucht werden; eine Beschwerde wird innerhalb von zehn Werktagen beantwortet. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen werden mindestens dreißig Tage vor Inkrafttreten auf sarazim.io veröffentlicht und laufenden Auftraggebern in Textform mitgeteilt; eine Zustimmung wird nicht durch Schweigen unterstellt. Der Änderungsverlauf nennt, was sich je Fassung geändert hat.
Vertragspartner ist SARAZIM LLC, Geschäftsführer Taewoon Choi, Unternehmensnummer 391-37-01648, Teheran-ro 79-gil 6, Gangnam-gu, Seoul (SARAZIM LLC). Kontakt: hello@sarazim.com, +82-10-6417-5444 oder KakaoTalk.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und rechtliche Pflichten ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Genannte Plattformen und Dienste sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden.
FALLAUFNAHME
Vor der Unterschrift offen besprochen
Die Beratung ist vertraulich. Wir sehen uns an, worum es geht und wie weit sich der Inhalt verbreitet hat, und sagen Ihnen vorab, welche Schritte möglich sind, was sie kosten und wo die Grenzen liegen.
Jede Beratung erfolgt anonym. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen.
Vertrauliche Beratung rund um die Uhr unter wa.me/821064175444.
Direkt erreichbar unter +82-10-6417-5444, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Schriftlich an hello@sarazim.com oder über KakaoTalk.