Alle Kopien finden: Hashverfahren und Gesichtserkennung
Eine gelöschte Datei sagt nichts darüber, wie viele Kopien noch liegen. Wer nur die bekannte Fundstelle bearbeitet, arbeitet an der Oberfläche. Vollständigkeit entsteht erst, wenn drei Verfahren zusammenlaufen: Hashvergleich, Gesichtserkennung und systematische Suchabfragen.
ABSTRACT
Ein Hash erkennt dieselbe Datei wieder, auch an unbekannten Orten, aber nur bei teilnehmenden Plattformen und nur in unveränderter Fassung. Die Gesichtserkennung findet dieselbe Person in anderen Aufnahmen, prüft aber keine Rechtslage. Dazu kommen die Beobachtungswerkzeuge der Suchdienste und der Hinweisanspruch aus Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679.
Geprüft am 26. Oktober 2026 anhand der Angaben von StopNCII.org, der Darstellung von Microsoft zu PhotoDNA, der Hilfeseiten von Google zu den Suchergebnissen über die eigene Person, der Verordnung (EU) 2016/679 und der Verordnung (EU) 2022/2065 bei EUR-Lex sowie der Richtlinien von X und der Angaben im Telegram-FAQ.
Inhalt
- 01Warum eine Löschung nicht genügt
- 02Drei Verfahren, die sich ergänzen
- 03Was ein Hash kann
- 04Die Hash-Sperre einreichen
- 05Gesichtserkennung: wofür sie taugt
- 06Suchabfragen und Beobachtung
- 07Der Hinweisanspruch nach Artikel 17 Absatz 2
- 08Auskunft als Rechercheinstrument
- 09Was eine Fundstellenliste enthalten muss
- 10Wo die Suche endet
- 11Takt der Nachkontrolle
01Warum eine Löschung nicht genügt
Eine Datei, die einmal öffentlich war, existiert in der Regel mehrfach. Sie wurde heruntergeladen, weitergeleitet, erneut hochgeladen, beschnitten und in Sammlungen übernommen. Die Meldung an eine Plattform betrifft genau eine Adresse.
Die bekannte Fundstelle ist nicht die einzige. Sie ist die, die Ihnen aufgefallen ist. Ohne systematische Suche bleibt der Umfang unbekannt.
Die Aufgabe heißt deshalb nicht Löschung, sondern Erfassung. Erst wenn die Liste steht, lässt sich sagen, wie viele Verfahren zu führen sind und welche Routen dafür gelten.
02Drei Verfahren, die sich ergänzen
Keines der drei Verfahren ersetzt ein anderes. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und haben unterschiedliche Grenzen.
| Verfahren | Beantwortet | Grenze |
|---|---|---|
| Hashvergleich | Liegt genau diese Datei irgendwo bei einer teilnehmenden Plattform | Nur unveränderte Fassungen, nur teilnehmende Plattformen |
| Gesichtserkennung | Erscheint dieselbe Person in weiteren Aufnahmen | Trifft keine Aussage über Rechtmäßigkeit |
| Suchabfragen | Erscheint Name, Aliasname oder Bild in Trefferlisten | Nur was ein Dienst erfasst hat |
| Auskunft und Hinweis | Wohin wurden Daten weitergegeben, wer ist zu informieren | Nur gegenüber Verantwortlichen in der Union |
In der Praxis beginnt die Arbeit mit den Suchabfragen, weil sie nichts voraussetzen, und wird durch Hash und Gesichtserkennung ergänzt, sobald Material vorliegt.
03Was ein Hash kann
Ein Hash ist eine aus der Datei berechnete Kennzeichnung. StopNCII.org beschreibt ihn als digitalen Fingerabdruck, vergleichbar einem Strichcode, der an das Bild geknüpft ist. Für Fotos werden PDQ oder PhotoDNA eingesetzt, für Videos MD5.
Microsoft hält zu PhotoDNA fest, dass daraus eine eindeutige digitale Signatur eines Bildes entsteht, die mit den Signaturen anderer Bilder verglichen wird, um Kopien desselben Bildes zu finden. Ausdrücklich betont Microsoft zwei Punkte: PhotoDNA ist keine Gesichtserkennung und kann keine Person oder Sache identifizieren, und aus einem Hash lässt sich das Bild nicht wiederherstellen.
- Exakte Duplikate haben denselben Hash und werden erkannt.
- Bearbeitete Fassungen, etwa beschnitten, gefiltert oder gekürzt, erzeugen nach Angaben von StopNCII.org einen anderen Hash und müssen einzeln eingereicht werden.
- Der Hash sagt nichts darüber, wer die Datei hochgeladen hat.
- Der Vergleich läuft bei den Plattformen, nicht bei Ihnen; Sie erfahren den Treffer nur mittelbar über die Maßnahme der Plattform.
04Die Hash-Sperre einreichen
Bei intimen Aufnahmen ist StopNCII.org der etablierte Weg. Nach den Angaben des Dienstes wird der Hash auf Ihrem Gerät erzeugt; die Bilder verlassen das Gerät nicht und werden dort nicht gespeichert.
- Voraussetzung: Die Aufnahme zeigt Sie, Sie haben Zugriff darauf, und Sie waren darauf über 18 Jahre alt.
- Erfasst sind nach eigenen Angaben nackte Darstellungen, Unterwäsche, Genitalien, sexuelle Handlungen und sexuelle Posen, außerdem Fälschungen, die Sie nackt oder halbnackt zeigen.
- Eine Einreichung für eine andere Person ist nicht möglich; der Wohnort spielt keine Rolle.
- Jede Fassung einzeln einreichen; weitere Bilder lassen sich einem bestehenden Fall nicht hinzufügen, dafür ist ein neuer Fall nötig.
- Fallnummer und Zugangsdaten sichern: Der Dienst gibt an, eine verlorene Fallnummer nicht wiederherstellen und Hashes nicht auf Zuruf entfernen zu können.
Zu den auf der Partnerseite genannten Unternehmen gehören unter anderem Microsoft, OnlyFans, Pornhub, REDGIFS und FetLife. Der Dienst weist darauf hin, dass der Schutz nur bei teilnehmenden Plattformen wirkt, nicht im übrigen Netz, und dass er nicht mit verschlüsselten Nachrichtendiensten arbeitet.
05Gesichtserkennung: wofür sie taugt
Die Gesichtserkennung beantwortet eine andere Frage als der Hash. Sie sucht nicht dieselbe Datei, sondern dieselbe Person, und findet damit auch Aufnahmen, die Sie nie gesehen haben und deren Hash niemand kennt.
- Sie findet Kopien, die beschnitten, gespiegelt, neu komprimiert oder in ein anderes Format überführt wurden.
- Sie findet Aufnahmen, die aus demselben Material stammen, aber als neue Datei verbreitet werden.
- Sie trifft keine Aussage darüber, ob eine gefundene Veröffentlichung rechtswidrig ist; das ist eine getrennte Prüfung.
- Jeder Treffer ist von Hand zu bestätigen; eine Übernahme ohne Prüfung führt zu falschen Meldungen, die nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2022/2065 als offensichtlich unbegründet zu einer Aussetzung der Meldemöglichkeit führen können.
SARAZIM LLC arbeitet in diesem Bereich mit gesichtsbasierter Erkennung und benötigt dafür in der Regel zwei bis drei Aufnahmen der betroffenen Person. Die laufende Beobachtung erfolgt anschließend über Metadaten und Prüfsummen; die Aufnahmen selbst werden nach Abschluss der Arbeiten gelöscht.
06Suchabfragen und Beobachtung
Die Trefferlisten sind der einfachste Zugang und sollten unabhängig von allem anderen laufen. Google stellt dafür ein eigenes Werkzeug bereit.
Mit Suchergebnisse über dich lässt sich prüfen, ob in den Suchergebnissen persönliche Kontaktdaten erscheinen, etwa Wohnanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Hinterlegt werden Name, Aliasnamen und ein Mädchenname sowie mehrere Nummern, Anschriften und Adressen. Nach Aktivierung der Benachrichtigungen informiert Google per E-Mail oder in der App über gefundene und über neu auftretende passende Ergebnisse.
- Entfernungsanträge werden dort für persönliche Kontaktdaten dieser Art bewilligt.
- Bei Behörden, Bildungseinrichtungen, Online-Zeitungen und Unternehmenswebsites wird die Entfernungsoption in der Regel nicht angeboten.
- Das Werkzeug entfernt keine Informationen aus dem Internet; die Angabe bleibt auf der Quellseite stehen.
- Für Kontaktdaten von Personen unter 18 Jahren und für Anträge zugunsten anderer Personen sind gesonderte Formulare vorgesehen.
- Inhalte außerhalb der Google Suche liegen außerhalb des Anwendungsbereichs.
Die Kontrolle in anderen Diensten ist getrennt vorzunehmen. Welcher Dienst aus welchem Index liefert und wohin ein Antrag gehört, steht in Treffer bei Bing, Ecosia und anderen Suchdiensten entfernen.
07Der Hinweisanspruch nach Artikel 17 Absatz 2
Diese Vorschrift wird selten genutzt und ist für die Suche nach Kopien wertvoll. Nach Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 muss ein Verantwortlicher, der personenbezogene Daten öffentlich gemacht hat und zur Löschung verpflichtet ist, angemessene Maßnahmen treffen, auch technische, um andere Verantwortliche darüber zu informieren, dass die betroffene Person die Löschung von Links zu diesen Daten sowie von Kopien oder Replikationen verlangt hat.
- Der Anspruch richtet sich an die Stelle, die veröffentlicht hat, nicht an die Suchmaschine.
- Er ist im Löschantrag ausdrücklich zu benennen, sonst wird er in der Praxis nicht beachtet.
- Er ergänzt den Löschanspruch aus Absatz 1, der unter anderem greift, wenn die Daten für die Zwecke nicht mehr notwendig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.
- Absatz 3 nimmt aus, was zur Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung und Information oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Die Antwortfrist ergibt sich aus Artikel 12 Absatz 3: ein Monat nach Eingang des Antrags, bei Komplexität oder Zahl der Anträge um weitere zwei Monate verlängerbar, wobei die Verlängerung innerhalb des ersten Monats mitzuteilen ist.
08Auskunft als Rechercheinstrument
Nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 können Sie Auskunft darüber verlangen, ob Daten über Sie verarbeitet werden, und, wenn ja, Zugang zu diesen Daten sowie zu weiteren Angaben.
- Zu den Angaben gehören die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der Daten und die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, insbesondere in Drittländern oder bei internationalen Organisationen.
- Ebenfalls zu nennen sind die geplante Speicherdauer oder die Kriterien dafür, die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch, das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde und, soweit die Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden, deren Herkunft.
- Nach Absatz 3 ist eine Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen; für weitere Kopien kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
- Nach Absatz 4 darf das Recht auf Kopie die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
Für die Suche nach Kopien ist die Angabe über Empfänger und Herkunft der entscheidende Teil. Sie zeigt, in welche Richtung weiterzusuchen ist, und benennt Stellen, die ohne diese Auskunft unbekannt geblieben wären.
09Was eine Fundstellenliste enthalten muss
Die Liste ist das Arbeitsmittel. Sie dient gleichzeitig als Anlage zur Meldung, zur Anzeige und zu einem gerichtlichen Antrag.
Eine Zeile pro Fundstelle
- Vollständige Adresse des Inhalts, nicht der Übersichtsseite.
- Datum und Uhrzeit der Feststellung.
- Art des Inhalts: Originaldatei, bearbeitete Fassung, Einbettung, Zitat.
- Plattform oder Hostinganbieter und der zuständige Meldeweg.
- Hashstatus: eingereicht, nicht einreichbar, neue Fassung erforderlich.
- Bisherige Schritte mit Datum und das Ergebnis der letzten Nachkontrolle.
- Verweis auf eine frühere Entscheidung, wenn derselbe Inhalt erneut auftaucht.
Ohne Zeilenstruktur entstehen Sammelmeldungen, und die werden regelmäßig nicht bearbeitet. Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2065 verlangt die genaue elektronische Fundstelle, in der Regel die exakte Adresse.
10Wo die Suche endet
Einige Bereiche bleiben außerhalb der Reichweite aller drei Verfahren. Das offen zu benennen verhindert falsche Erwartungen.
- Verschlüsselte Nachrichtendienste: StopNCII.org gibt an, nicht mit ihnen zu arbeiten.
- Private Gruppen und Chats bei Telegram: Nach eigenen Angaben werden Anfragen dazu nicht verarbeitet; bearbeitet werden Meldungen zu öffentlichen Inhalten.
- Dateien, die nur offline oder in geschlossenen Sammlungen liegen und keine Plattform berühren.
- Plattformen, die am Hashvergleich nicht teilnehmen.
- Bearbeitete Fassungen, solange sie nicht als eigene Datei eingereicht wurden.
In diesen Bereichen bleiben die rechtlichen Wege: Anzeige, Auskunftsverfahren und gerichtliche Anordnung. Die Einzelheiten dazu stehen in Anonyme Verfasser ermitteln.
11Takt der Nachkontrolle
Einmaliges Prüfen zeigt nur den Stand eines Tages. Sinnvoll ist ein festes Raster, das sich nach dem Verbreitungsmuster richtet.
| Phase | Abstand | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| Erste Woche | Täglich | Neue Uploads auf denselben Plattformen |
| Erster Monat | Zweimal pro Woche | Spiegelseiten und Sammlungen |
| Bis sechs Monate | Wöchentlich | Trefferlisten der Suchdienste, Bildersuche |
| Danach | Monatlich | Bearbeitete Fassungen, neue Domains |
Jede Kontrolle wird mit Datum und Ergebnis festgehalten, auch wenn nichts gefunden wurde. Das ist für eine erneute Meldung und für ein gerichtliches Verfahren der Nachweis, dass die Verbreitung andauert.
Häufige Fragen
Was genau ist ein Hash?
Eine aus der Datei berechnete Kennzeichnung. StopNCII.org beschreibt ihn als digitalen Fingerabdruck; für Fotos werden PDQ oder PhotoDNA eingesetzt, für Videos MD5.
Kann aus einem Hash das Bild wiederhergestellt werden?
Nein. Microsoft hält zu PhotoDNA fest, dass ein Hash nicht umgekehrt werden kann, um das Bild zu erzeugen, und dass es sich nicht um Gesichtserkennung handelt.
Erfasst der Hash auch beschnittene Fassungen?
Nicht zuverlässig. Bearbeitete Fassungen erzeugen nach Angaben von StopNCII.org einen anderen Hash und müssen einzeln eingereicht werden.
Wirkt die Hash-Sperre im gesamten Netz?
Nein. Sie wirkt nur bei teilnehmenden Plattformen; mit verschlüsselten Nachrichtendiensten arbeitet der Dienst nach eigenen Angaben nicht.
Was leistet die Gesichtserkennung zusätzlich?
Sie findet dieselbe Person in Aufnahmen, deren Hash niemand kennt, etwa in beschnittenen oder neu komprimierten Kopien. Eine rechtliche Bewertung trifft sie nicht.
Kann Google mich über neue Treffer informieren?
Ja. Nach Aktivierung der Benachrichtigungen informiert das Werkzeug Suchergebnisse über dich per E-Mail oder in der App über gefundene und neu auftretende passende Ergebnisse.
Was bringt Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679?
Die Stelle, die Daten öffentlich gemacht hat, muss angemessene Maßnahmen treffen, um andere Verantwortliche über Ihr Löschverlangen bezüglich Links, Kopien und Replikationen zu informieren.
Wie oft soll ich nachkontrollieren?
In der ersten Woche täglich, im ersten Monat zweimal pro Woche, bis sechs Monate wöchentlich, danach monatlich, jeweils mit Datum und Ergebnis dokumentiert.
Geprüfte Quellen
- Häufige Fragen - StopNCII.org
- Industry Partners - StopNCII.org
- PhotoDNA - Microsoft
- Suchergebnisse über dich verwalten - Google Suche-Hilfe
- Inhalte aus rechtlichen Gründen entfernen - Google Rechtliche Hilfe
- Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 12, 15 und 17 - EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2022/2065, Artikel 16 und 23 - EUR-Lex
- Richtlinie zu nicht einvernehmlicher Nacktheit und intimen Medien - X
- Telegram FAQ, Abschnitt zu rechtswidrigen Inhalten - Telegram
- Melden eines Problems - TikTok Hilfe
- Approach to abuse reports - Cloudflare
- Whois-Service für .de-Domains - DENIC eG
- How to report a concern or contact Bing - Microsoft Support
- DSA Transparency Database - Europäische Kommission
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Einzelfall und von dem Recht ab, nach dem ein Antrag beurteilt wird. Richtlinien und Formulare der Plattformen ändern sich ohne Ankündigung; prüfen Sie den Wortlaut vor der Einreichung auf den verlinkten Seiten. Genannte Plattform- und Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. SARAZIM LLC steht zu ihnen in keiner Verbindung, erbringt keine Rechtsdienstleistungen und tritt nicht als rechtlicher Vertreter auf.
CASE INTAKE
Sie wissen nicht, wie viele Kopien es gibt?
Mit zwei bis drei Aufnahmen der betroffenen Person richten wir die gesichtsbasierte Erkennung ein, reichen für jede Fassung die Hash-Sperre ein und führen die Fundstellenliste mit Datum, Route und Ergebnis der Nachkontrolle.
Jede Beratung erfolgt anonym.