Fallbericht: OnlyFans-Inhalte per Urheberrecht löschen – 820.000 Abonnenten, fünf Jahre Vertrag
Auch selbst produzierte und verkaufte Fotos und Videos lassen sich entfernen, wenn sie dort auftauchen, wo sie nie freigegeben wurden. Der Auftrag kam vom Agenten eines OnlyFans-Creators mit rund 820.000 Abonnenten. Er zeigt, warum das ein Fall für das Urheberrecht ist und kein Leak-Fall, und warum der Agent als Erstes einen Vertrag über fünf Jahre vorschlug.
ABSTRACT
Bezahlinhalte, die auf kostenlose Tube-Seiten, Leak-Foren, Filehoster, Messenger-Kanäle und in Suchergebnisse wandern, sind unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung. Die Löschung stützt sich deshalb auf das Urheberrecht, nicht auf den Schutz der Privatsphäre. Gemeldet wird der Reihe nach beim Seitenbetreiber, beim Hoster, beim CDN und bei der Suchmaschine, und weil laufend neue Inhalte erscheinen, wiederholt sich derselbe Ablauf jeden Monat im Rahmen einer dauerhaften Betreuung.
Stand: 4. November 2026, auf Grundlage eines laufenden Mandats von SARAZIM LLC. Alles, was den Creator erkennbar machen könnte, ist entfernt; übernommen ist nur die Abonnentenzahl, die der Agent bei der Anfrage nannte. Geprüft wurden das Urheberrechtsgesetz auf gesetze-im-internet.de, die Verordnung über digitale Dienste auf EUR-Lex, die Europäische Kommission, das US Copyright Office sowie die offiziellen Seiten von OnlyFans, Google, Cloudflare und Telegram.
Inhalt
- 01Der Fall: ein Agent, 820.000 Abonnenten
- 02Kein Leak-Fall: warum das Urheberrecht greift
- 03Fünf Wege, auf denen Bezahlinhalte wandern
- 04Wer meldet, und womit man Rechte belegt
- 05Was OnlyFans tut und was nicht
- 06Der EU-Weg: Meldung nach dem DSA
- 07Reihenfolge: Seite, Hoster, CDN, Suche
- 08Den Namen des Creators heraushalten
- 09Gegenmeldung und Haftung bei Falschmeldung
- 10Fünf Jahre und der Monatszyklus
01Der Fall: ein Agent, 820.000 Abonnenten
Die Anfrage kam nicht vom Creator, sondern von dessen Agenten. Der Creator betreibt einen OnlyFans-Kanal mit rund 820.000 Abonnenten. Fotos und Videos, die hinter der Bezahlschranke verkauft wurden, kursierten an Orten ohne Freigabe und sollten verschwinden.
Zahlende Abonnenten laden Inhalte herunter und stellen sie auf Tube-Seiten, in Leak-Foren oder Messenger-Kanäle. Sobald diese Seiten in den Suchergebnissen stehen, kann sie jeder kostenlos ansehen. Das Werk wird ohne Erlaubnis kopiert, und mit jeder Gratiskopie fließen Abo-Einnahmen ab.
Drei Punkte unterscheiden den Fall von einem typischen Leak. Die Inhalte hat der Creator selbst produziert und verkauft. Die Grundlage war das Urheberrecht, nicht die Privatsphäre. Und mit einer einmaligen Bereinigung war es nicht getan: Der Agent schlug von Anfang an einen Vertrag über fünf Jahre vor, und SARAZIM LLC betreut den Fall bis heute.
Name, Künstlername, Nationalität, Inhalt und sämtliche Adressen sind weggelassen; übernommen ist nur die bei der Anfrage genannte Abonnentenzahl. Den Vertragswert nennen wir, wie mit dem Mandanten vereinbart, nicht.
02Kein Leak-Fall: warum das Urheberrecht greift
Die erste Frage im Gespräch lautet fast immer: Ich habe das selbst gedreht und verkauft, kann man es trotzdem löschen lassen? Ja. Nur ist es eine andere Tür, mit anderen Unterlagen.
Bei der Löschung geleakter Aufnahmen geht es um Material, das ohne Einwilligung entstanden ist oder zwar einvernehmlich aufgenommen, aber ohne Einwilligung verbreitet wurde. Im Mittelpunkt stehen Identitätsnachweis und Schaden.
Hier geht es um ein eigenes Werk, verkauft auf einer Plattform an zahlende Abonnenten. Wer Zugang verkauft, erlaubt damit nicht das Weiterverbreiten. Der Vertrag zwischen Fan und Creator bei OnlyFans beschränkt die Lizenz auf die private, persönliche, nicht werbliche und nicht kommerzielle Nutzung des Fans und gibt ihm kein Eigentum an den Inhalten.
Nach deutschem Recht hat der Urheber das Vervielfältigungsrecht und das Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, also so ins Netz zu stellen, dass es jeder jederzeit abrufen kann. Auch schlichte Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder geschützt, das Recht steht dem Fotografen zu; für Videosequenzen ohne Werkcharakter gilt ein vergleichbarer Schutz als Laufbilder. Der Verletzte kann Beseitigung verlangen und bei Wiederholungsgefahr Unterlassung.
| Punkt | Löschung geleakter Aufnahmen | Urheberrechtsbetreuung (dieser Fall) |
|---|---|---|
| Ausgangslage | Ohne Einwilligung aufgenommen oder verbreitet | Vom Creator produziert und verkauft |
| Grundlage | Privatsphäre, nicht einvernehmliche Verbreitung | Urheberrecht: unerlaubte Vervielfältigung und Zugänglichmachung |
| Zentrale Belege | Identität und Schaden | Originaldateien, Upload-Nachweise, Rechteinhaberschaft |
| Wer meldet | Betroffene Person oder bevollmächtigte Vertretung | Rechteinhaber oder bevollmächtigter Vertreter |
| Wann es endet | Kopien entfernt, danach Re-Upload-Kontrolle | Laufend, solange neue Inhalte verkauft werden |
03Fünf Wege, auf denen Bezahlinhalte wandern
Unerlaubte Kopien folgen wenigen Wegen, und jeder Weg hat eine eigene Meldestelle. Was zu Beginn sortiert wird, bestimmt das Tempo der Arbeit.
| Fundort | Wie es sich verbreitet | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Kostenlose Tube-Seiten | Heruntergeladene Videos werden komplett neu hochgeladen | Urheberrechtsmeldung beim Seitenbetreiber |
| Leak-Foren | Material vieler Creator gebündelt als Links | Forenbetreiber und der Filehoster hinter dem Link |
| Filehoster | Die eigentliche Datei hinter dem Forenlink | Urheberrechtsmeldung beim Filehoster |
| Messenger-Kanäle | Dateien direkt an die Kanalmitglieder | Urheberrechtsmeldung beim Messenger |
| Suchergebnisse | Alles oben Genannte erscheint bei der Namenssuche | Urheberrechtlicher Löschantrag bei der Suchmaschine |
Die fünf hängen zusammen. Bleibt nach dem gelöschten Forenbeitrag die Datei beim Hoster, kommt sie unter neuem Link zurück; bleibt nach dem gelöschten Video das Suchergebnis, führt es zur nächsten Kopie. Wer nur einen Weg bereinigt, sieht oft keine Veränderung.
Bei Messengern gibt es eigene Grenzen. Telegram nimmt Urheberrechtsbeschwerden zu öffentlichen Kanälen, Bots und Sticker-Sets unter dmca@telegram.org an und erklärt, Anfragen zu privaten Gruppen und Chats nicht zu bearbeiten.
04Wer meldet, und womit man Rechte belegt
Nicht jeder kann eine Urheberrechtsmeldung abgeben. Viele dieser Seiten arbeiten nach dem US-Meldeverfahren, und dort muss die Meldung von Rechteinhaber oder einer zur Vertretung berechtigten Person unterschrieben sein. Mit Agent wird die Kette zuerst geklärt: Der Creator hält die Rechte, der Agent führt das Geschäft, SARAZIM LLC ist bevollmächtigt, die Meldungen einzureichen. Ohne schriftliche Vollmacht mit Umfang und Dauer gibt es auf den Einwand fehlender Vertretung keine Antwort.
Die US-Meldung geht schriftlich an den benannten Vertreter des Dienstes und enthält Unterschrift, Werk und Fundstelle so genau, dass sie auffindbar ist, Kontaktdaten, eine Erklärung im guten Glauben, dass die Nutzung nicht erlaubt ist, und die Versicherung unter Strafandrohung, dass die Angaben stimmen und der Absender vertretungsberechtigt ist. Fehlt Wesentliches, gilt die Meldung in der Regel nicht als Kenntnis des Dienstes.
Vor der ersten Meldung
- Originaldateien mit Datum und Ort der Erstveröffentlichung.
- Schriftliche Vollmachtskette vom Creator über den Agenten zum Meldevertreter, mit Umfang und Dauer.
- Für jede Kopie: URL, Bildschirmaufzeichnung und der Abgleich, der die Identität mit dem Original zeigt.
- Kontaktdaten des Vertreters für die Meldung, nicht die des Creators.
- Ein Vermerk, warum jede Fundstelle als Treffer gewertet wurde.
Der Abgleich bleibt Handarbeit. Wer ähnliches Material einer anderen Person meldet, schafft ein eigenes Problem. SARAZIM LLC bewahrt die Inhalte nicht auf, sondern gleicht über Metadaten und Hashwerte ab; nur bestätigte Treffer kommen auf die Meldeliste.
05Was OnlyFans tut und was nicht
Viele Creator verlassen sich auf die Plattform. Die Nutzungsbedingungen von OnlyFans sind deutlich: OnlyFans besitzt die Inhalte nicht, der Creator räumt ihm das Recht ein, in seinem Namen Verletzungsmeldungen an Dritte zu schicken, und OnlyFans ist nicht verpflichtet, solche Meldungen zu senden oder Verletzungen zu verfolgen.
Die DMCA-Richtlinie von OnlyFans betrifft Inhalte, die auf OnlyFans selbst veröffentlicht wurden; eine eigene Beschwerderichtlinie erklärt, wie man Verletzungen auf anderen Plattformen meldet. Was die Plattform verlassen hat, muss am Ende die Rechteinhaberseite selbst verfolgen.
Die Fan-Lizenz ist dennoch nützlich. Sie ist nicht übertragbar, widerruflich und begrenzt und erlischt automatisch in festgelegten Fällen, etwa wenn ein Abo ausläuft und nicht verlängert wird. Darauf verweist man, wenn ein Uploader schreibt, er habe bezahlt.
06Der EU-Weg: Meldung nach dem DSA
Hat der Dienst eine Niederlassung in der EU oder richtet er seine Tätigkeit auf Mitgliedstaaten aus, gilt die Verordnung über digitale Dienste; bloße Abrufbarkeit genügt nicht. Sie zählt die nicht genehmigte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ausdrücklich zu den rechtswidrigen Inhalten. Hosting-Dienste müssen leicht zugängliche Meldewege anbieten, und die Meldung soll hinreichend genau und begründet sein; der Meldende gibt dabei seine Identität an.
Ein Hoster bleibt nur dann von der Haftung frei, wenn er nach tatsächlicher Kenntnis zügig handelt und den Inhalt entfernt oder sperrt. Plattformen müssen Meldungen zeitnah bearbeiten, beide Seiten informieren und eine Begründung liefern, wenn sie Inhalte entfernen oder einschränken. Die Überprüfung im internen Beschwerdesystem ist kostenlos, und seit dem 17. Februar 2024 gibt es Anspruch auf eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Daneben bestehen die Ansprüche aus dem deutschen Urheberrecht; sie macht eine Anwältin oder ein Anwalt geltend. Hier saßen die Seiten überwiegend außerhalb der EU, deshalb lief das meiste über das US-Verfahren.
07Reihenfolge: Seite, Hoster, CDN, Suche
Gemeldet wird von oben nach unten, zuerst beim Seitenbetreiber. Das US-Recht stellt einen Dienst frei, der auf eine ordnungsgemäße Meldung hin zügig entfernt oder sperrt; deshalb haben die meisten ausländischen Seiten eine Meldestelle. Das US Copyright Office führt ein Verzeichnis der benannten Vertreter. Reagiert der Betreiber nicht, geht die Meldung an den Hoster.
Viele Seiten stehen hinter einem CDN, sodass der eigentliche Hoster unsichtbar bleibt. Dann geht die Meldung an das CDN. Cloudflare erklärt, über diese Dienste keine Inhalte zu hosten und nichts entfernen zu können, was es nicht speichert, leitet Beschwerden aber an Seitenbetreiber und Hoster weiter und nennt dem Hoster die Ursprungs-IP-Adresse des Inhalts, damit er ihn findet.
Zuletzt die Suche. Auch wenn eine Seite nicht gelöscht wird, kann ein urheberrechtlicher Antrag bei Google sie aus den Suchergebnissen nehmen. Der Antrag beginnt über die Seite Inhalte bei Google melden, die abfragt, ob Sie Rechteinhaber oder zur Vertretung berechtigt sind. Ohne Suchtreffer verliert die Kopie ihr größtes Publikum.
08Den Namen des Creators heraushalten
Eine Meldung enthält Name und Kontaktdaten des Absenders, und manche Seiten reichen sie an den Uploader weiter. Google teilt bei Urheberrechtsanträgen in der Regel unter anderem den Namen der antragstellenden Person und den Namen des Rechteinhabers mit der gemeinnützigen Datenbank Lumen, nie aber die Angaben aus den Kontaktfeldern. Auf betroffenen Ergebnisseiten kann unten ein Hinweis auf den bei Lumen veröffentlichten Antrag stehen.
Deshalb meldete in diesem Fall nicht der Creator, sondern der bevollmächtigte Vertreter, mit dessen Kontaktdaten auf jeder Meldung. Auch Telegram nimmt Urheberrechtsbeschwerden nur vom Rechteinhaber oder einem bevollmächtigten Vertreter an, der Weg funktioniert dort also genauso.
Das Feld für den Rechteinhaber wird ebenfalls weitergegeben. Wie der Rechteinhaber bezeichnet wird, klären wir deshalb vor der ersten Meldung mit dem Creator, weil dieser Name in einer öffentlichen Datenbank landen kann.
Wer unter Künstlernamen verdient, dem kann ein bekannt gewordener bürgerlicher Name mehr schaden als der Leak. Auch deshalb meldet ein Vertreter.
09Gegenmeldung und Haftung bei Falschmeldung
Der Uploader kann sich wehren. Nach US-Recht muss eine Gegenmeldung unterschrieben sein, unter Strafandrohung erklären, dass das Material irrtümlich oder durch Verwechslung entfernt wurde, und die Zuständigkeit eines US-Bundesgerichts anerkennen. Der Dienst stellt das Material dann nach 10 bis 14 Werktagen wieder her, sofern der Absender nicht mitteilt, dass er Klage erhoben hat.
Die Kehrseite ist die Haftung. Wer wissentlich und in wesentlichen Punkten falsch behauptet, Material sei rechtsverletzend, haftet für den entstandenen Schaden einschließlich Kosten und Anwaltsgebühren. Auch die EU-Verordnung erlaubt Plattformen, gegen Absender vorzugehen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen.
In diesem Fall kamen nur abgeglichene Treffer in die Meldungen, und für jeden wurde festgehalten, worauf die Identität mit dem Original gestützt ist.
Urheberrechtsmeldungen sind schnell, aber sie wiegen schwer. Eine Gegenmeldung gegen einen ungeprüften Treffer beschädigt das Vertrauen in alle anderen Meldungen desselben Absenders. Genauigkeit löscht am Ende mehr als Menge.
10Fünf Jahre und der Monatszyklus
Am meisten fiel die Laufzeit auf. Üblich ist, das Vorhandene zu löschen und eine befristete Kontrolle anzuhängen. Dieser Agent schlug sofort einen Vertrag über fünf Jahre vor.
Der erste Grund ist das Geschäftsmodell. Ein Abo-Creator veröffentlicht ständig Neues, und jede Veröffentlichung erzeugt neue Kopien. Der zweite Grund ist Kontinuität: Dieselben Seiten, Foren und Uploader kehren wieder. Wer auf welches Meldeformat reagiert und wer mit neuem Konto zurückkommt, dieses Wissen wächst mit der Zeit und geht bei jedem Dienstleisterwechsel verloren. Das US-Recht verlangt zudem, dass Dienste Wiederholungstäter in geeigneten Fällen sperren; eine lange Akte zum selben Uploader macht diese Regel nutzbar.
Der Agent fragte nach dem Preis, bevor er nach dem Ablauf fragte,. Der Umfang des Vertrags für diese Laufzeit überraschte auch SARAZIM LLC. Für Creator mit zahlenden Abonnenten sind unerlaubte Kopien ein Umsatzproblem.
Was den Preis bestimmt
- Umfang: Zahl der Creator, Zahl der Plattformen, Menge neuer Inhalte pro Monat.
- Reichweite der Suche: Tube-Seiten, Foren, Filehoster, Messenger, Suchergebnisse.
- Takt und Berichtsform: wie oft gesucht und wie berichtet wird.
- Laufzeit: einmalige Bereinigung oder dauerhafte Betreuung.
- Jede Neuveröffentlichung mit Metadaten und Hashwerten erfassen.
- Im vereinbarten Umfang suchen: Seiten, Foren, Messenger, Suchergebnisse.
- Rechte prüfen, jeden Fund mit dem Original abgleichen und festhalten.
- Meldungen an Seitenbetreiber, Hoster und CDN senden.
- Löschung aus den Suchergebnissen beantragen.
- Die Runde berichten und im nächsten Monat von vorn beginnen.
Diese Wiederholung trennt die Kategorien. Die Leak-Löschung soll Material verschwinden lassen; die Urheberrechtsbetreuung hält einen Katalog, der weiter verkauft wird, von unerlaubten Orten fern und schützt den Vertriebsweg. SARAZIM LLC bearbeitet im Durchschnitt mehr als 52.142 Löschungen pro Monat auf über 914 Plattformen bei einer Löschquote von 98,2 %. Der Gründer ist Sicherheitsfachmann, früher bei Palo Alto Networks, mit CISSP, CISM, CEH, OSCP und GIAC GASAE.
Häufige Fragen
Kann ich auf OnlyFans verkaufte Inhalte anderswo löschen lassen?
Ja. Selbst produzierte Fotos und Videos sind geschützt, und wer sie ohne Erlaubnis hochlädt, vervielfältigt sie und macht sie öffentlich zugänglich. Darauf stützen sich die Meldungen an Seite, Hoster und Suchmaschine.
Ich habe es selbst gedreht und verkauft. Spielt das eine Rolle?
Nein. Die Fan-Lizenz bei OnlyFans gilt nur für die private, nicht kommerzielle Nutzung und verschafft kein Eigentum. Zugang verkaufen heißt nicht, das Weiterverbreiten zu erlauben.
Was unterscheidet das von der Löschung geleakter Aufnahmen?
Die Leak-Löschung stützt sich auf Privatsphäre und Einwilligung, die Urheberrechtsbetreuung auf die Rechteinhaberschaft und läuft weiter, solange Neues verkauft wird. Belege, Absender und Ende unterscheiden sich.
Kann ein Agent oder ein Unternehmen für mich melden?
Ja, mit Vollmacht. Im US-Verfahren erklärt der Absender unter Strafandrohung, vertretungsberechtigt zu sein; Umfang und Dauer der Vollmacht gehören deshalb schriftlich festgehalten.
Erfährt der Uploader meinen bürgerlichen Namen?
Möglich. Meldungen enthalten Absenderdaten, und Google gibt Antragsteller- und Rechteinhabername an Lumen weiter, nie die Kontaktfelder. Meldet ein Vertreter, stehen dessen Kontaktdaten auf der Meldung.
Kann ein gelöschter Beitrag zurückkommen?
Ja. Nach einer wirksamen Gegenmeldung stellt der Dienst ihn nach 10 bis 14 Werktagen wieder her, wenn keine Klage gemeldet wird. Deshalb werden nur abgeglichene Treffer gemeldet.
Gilt das EU-Recht auch für ausländische Seiten?
Die Verordnung über digitale Dienste erfasst Dienste in der EU und solche, die sich an Nutzer in der EU richten. Sitzt eine Seite anderswo und zielt nicht auf die EU, bleibt meist das US-Verfahren.
Was bestimmt die Kosten?
Zahl der Creator und Plattformen, Menge neuer Inhalte, Reichweite der Suche, Takt und Berichtsform sowie die Laufzeit. Der Umfang wird im Gespräch festgelegt, danach folgt das Angebot.
Geprüfte Quellen
- Urheberrechtsgesetz, Vervielfältigungsrecht - gesetze-im-internet.de
- Urheberrechtsgesetz, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung - gesetze-im-internet.de
- Urheberrechtsgesetz, Lichtbilder - gesetze-im-internet.de
- Urheberrechtsgesetz, Laufbilder - gesetze-im-internet.de
- Urheberrechtsgesetz, Beseitigung und Unterlassung - gesetze-im-internet.de
- Verordnung über digitale Dienste - EUR-Lex
- Digital Services Act, Fragen und Antworten - Europäische Kommission
- US Copyright Act, Melde- und Gegenmeldeverfahren - US Copyright Office
- Terms of Service - OnlyFans
- Contract between Fan and Creator - OnlyFans
- Inhalte bei Google melden - Google Rechtshilfe
- Über Lumen - Google Rechtshilfe
- Our approach to abuse - Cloudflare
- FAQ, Urheberrecht und private Chats - Telegram
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Sachverhalt, von der Rechtsordnung und von Entscheidungen Dritter ab; nichts hiervon verspricht einen Erfolg. Richtlinien der Plattformen und Verfahren ändern sich; dargestellt ist der am angegebenen Datum geprüfte Stand. Angaben, die den Creator erkennbar machen, und der Vertragswert werden nicht veröffentlicht. OnlyFans, Google, Cloudflare und Telegram sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber, und SARAZIM LLC ist nicht mit ihnen verbunden. SARAZIM LLC erbringt keine Rechtsdienstleistungen; wo Rechtsberatung erforderlich ist, beauftragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
CASE INTAKE
Ihre Inhalte an Orten, die Sie nie freigegeben haben
SARAZIM LLC klärt im Gespräch zuerst die Rechtekette und den Umfang und reicht die Meldungen dann als bevollmächtigter Vertreter ein, ohne den Namen des Creators nach vorn zu stellen. Berichtet wird je Runde, nur mit geprüften Ergebnissen, und der Inhalt der Beratung bleibt beim zuständigen Team.
Jede Beratung erfolgt anonym.