Deepfake melden: Melderouten, Pflichtangaben, Beschwerde
Bei einer Fälschung entscheidet die Reihenfolge der Meldungen über das Ergebnis. Dieser Beitrag behandelt nicht die Rechtslage, sondern die Praxis: welcher Eingang für welchen Dienst gilt, welche Angaben eine Meldung enthalten muss und welche Stufen nach einer Ablehnung bleiben.
ABSTRACT
Gemeldet wird in drei Spuren gleichzeitig: bei der Plattform über den Eingang für den jeweiligen Inhaltstyp, bei der Polizei über die Onlinewache des Landes, und, soweit intime Darstellungen betroffen sind, über eine Hash-Sperre. Nach einer Ablehnung folgen die Beschwerde nach Artikel 20 und die außergerichtliche Streitbeilegung nach Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2065.
Geprüft am 26. Oktober 2026 anhand der Verordnung (EU) 2022/2065 im Amtsblatt der Europäischen Union, der Richtlinien von X zu intimen Medien, der Hilfeseiten von TikTok, des Telegram-FAQ, der Angaben von StopNCII.org, des Portals der Onlinewachen bei polizei.de sowie der Nutzerinformationen der Koordinierungsstelle für digitale Dienste.
Inhalt
- 01Was hier steht und was nicht
- 02Beweissicherung vor der Meldung
- 03Melderoute je Dienst
- 04Die Pflichtangaben einer Meldung
- 05Hash-Sperre bei intimen Darstellungen
- 06Strafanzeige bei der Polizei
- 07Die Rolle der Koordinierungsstelle
- 08Beschwerde und Streitbeilegung
- 09Wenn der Inhalt wieder auftaucht
- 10Häufige Ablehnungsgründe
- 11Zeitplan der ersten Woche
01Was hier steht und was nicht
Welche Straftatbestände und zivilrechtlichen Ansprüche bei einer Fälschung in Deutschland in Betracht kommen, ist gesondert dargestellt in Deepfake löschen lassen. Dieser Beitrag setzt dort an, wo die Einordnung fertig ist und die Meldungen abgesetzt werden müssen.
Zuerst sichern, dann melden. Wer zuerst meldet, verliert regelmäßig den Beweis, weil der Inhalt nach der Entfernung nicht mehr abrufbar ist und die eigene Bildschirmaufnahme fehlt.
Die drei Spuren laufen parallel, nicht hintereinander. Jede hat ihren eigenen Zeitraum, und keine ersetzt eine andere.
02Beweissicherung vor der Meldung
Die Dokumentation trägt jede weitere Stufe: Beschwerde, Anzeige, gerichtliches Verfahren, erneute Meldung bei einem Wiederupload. Sie entsteht in wenigen Minuten und lässt sich später nicht nachholen.
Vor der ersten Meldung
- Exakte Adresse jedes Inhalts einzeln notieren, nicht die Profil- oder Übersichtsseite.
- Bildschirmaufnahme der vollständigen Seite, vom oberen Rand bis einschließlich der Navigationsleiste, ohne Zuschnitt.
- Konto, Anzeigename, Profiladresse und Veröffentlichungszeitpunkt festhalten.
- Begleittexte, Hashtags und Kommentare mitsichern, weil sie die Erkennbarkeit belegen.
- Verbreitungswege erfassen: geteilte Beiträge, Kopien, Einbettungen auf anderen Seiten.
- Alles in eine Tabelle mit einer Zeile pro Adresse übertragen.
Die Erkennbarkeit ist der Kern jeder Meldung. Entscheidend ist, dass Sie auf der Fälschung erkennbar sind, nicht, wie gut sie gemacht ist.
03Melderoute je Dienst
Jeder Dienst führt eigene Eingänge, und der Inhaltstyp entscheidet. Eine Meldung über den falschen Eingang wird ohne inhaltliche Prüfung beendet.
| Dienst | Eingang | Hinweise des Betreibers |
|---|---|---|
| X | Richtlinie zu intimen Medien, Meldung in der App oder über das Formular für private Informationen | Digital veränderte Bilder, die ein Gesicht mit einem nackten Körper verbinden, sind erfasst |
| TikTok | Melden eines Problems, getrennt für Beitrag, Konto, Kommentar und Direktnachricht | Gemeldet wird je Inhaltstyp, nicht pauschal |
| Telegram | Meldung in der App sowie abuse@telegram.org für öffentliche Inhalte | Anfragen zu privaten Gruppen und Chats werden nach eigenen Angaben nicht verarbeitet |
| Eigene Formulare je Fall | Einzelheiten in Inhalte auf Instagram löschen lassen | |
| YouTube | Datenschutzbeschwerde oder Urheberrechtsbeschwerde | Einzelheiten in YouTube-Videos löschen lassen |
| Google Suche | Antrag zu persönlichen sexuellen Inhalten | Einzelheiten in Inhalte aus der Google-Suche entfernen |
| Seite ohne Formular | Hostprovider, Registrar, Netzbetreiber | Einzelheiten in Seiten ohne Meldekanal |
X unterscheidet außerdem, wer melden darf: Aufnahmen aus verdeckter Kamera, Bilder von unten und Beiträge mit Rachetext oder Kontaktdaten kann jede Person melden; bei anderen Inhalten kann eine Meldung durch die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Vertretung nötig sein, damit genug Zusammenhang vorliegt.
04Die Pflichtangaben einer Meldung
Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 verpflichtet Hostingdiensteanbieter zu einem leicht zugänglichen elektronischen Meldeverfahren. Absatz 2 nennt vier Angaben, die eine Meldung ermöglichen soll.
- Eine ausreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig ist.
- Die genaue elektronische Fundstelle, in der Regel die exakte Adresse.
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung.
- Die Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Nach Absatz 3 begründet eine so gefasste Meldung tatsächliche Kenntnis im Sinne von Artikel 6, wenn ein sorgfältiger Anbieter die Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung erkennen kann. Nach Absatz 4 bestätigt der Anbieter den Eingang, nach Absatz 5 teilt er seine Entscheidung mit und weist auf Rechtsbehelfe hin. Nach Absatz 6 sind Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich zu bearbeiten.
Nicht die Empörung, sondern der Satz zählt: welche Darstellung zu sehen ist, warum sie gefälscht ist, woran Sie erkennbar sind und welche Vorschrift verletzt wird.
05Hash-Sperre bei intimen Darstellungen
StopNCII.org erzeugt auf Ihrem Gerät einen Hash, eine Art digitalen Fingerabdruck, und teilt diesen mit teilnehmenden Plattformen. Nach eigenen Angaben verlassen die Bilder Ihr Gerät nicht und werden dort nicht gespeichert. Für Fotos werden PDQ oder PhotoDNA eingesetzt, für Videos MD5.
- Fälschungen sind nach den Angaben von StopNCII.org erfasst, wenn sie Sie nackt oder halbnackt zeigen.
- Voraussetzung ist, dass die Darstellung Sie zeigt, dass Sie Zugriff darauf haben und dass Sie darauf über 18 Jahre alt sind.
- Eine Einreichung für eine andere Person ist nicht möglich.
- Bearbeitete Fassungen, etwa beschnitten, gefiltert oder gekürzt, erzeugen einen anderen Hash und müssen einzeln eingereicht werden.
- Der Schutz wirkt nur bei teilnehmenden Plattformen, nicht im übrigen Netz, und nicht bei verschlüsselten Nachrichtendiensten.
- Zu den auf der Partnerseite genannten Unternehmen gehören unter anderem Microsoft, OnlyFans, Pornhub, REDGIFS und FetLife.
Die Hash-Technik erkennt bekannte Dateien wieder, sie erkennt keine Personen. Microsoft hält zu PhotoDNA ausdrücklich fest, dass es keine Gesichtserkennung ist, keine Person oder Sache identifizieren kann und dass aus einem Hash das Bild nicht wiederhergestellt werden kann.
06Strafanzeige bei der Polizei
Die Anzeige läuft über die Onlinewache der Landespolizei oder persönlich bei einer Dienststelle. Das Portal von polizei.de führt die Onlinewachen der Polizeien in Deutschland zusammen; die Polizeiarbeit liegt im Wesentlichen bei den Ländern.
- Die Onlinewache ist nach den Angaben des Portals ein zusätzlicher Dienst und nicht in allen Fällen geeignet.
- Für dringende Fälle ist sie nicht vorgesehen; dort gilt die Notrufnummer 110.
- Eine Strafanzeige kann unmittelbar bei einer örtlichen Dienststelle aufgenommen werden; dort wird die Aussage protokolliert und der Vorgang geprüft und gegebenenfalls weitergeleitet.
- Die gesicherten Adressen, Bildschirmaufnahmen und die Fundstellentabelle gehören als Anlage zur Anzeige.
Unabhängig davon verpflichtet Artikel 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 Hostingdiensteanbieter, Strafverfolgungs- oder Justizbehörden umgehend zu informieren, wenn sie Kenntnis von Informationen erlangen, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit begründen.
07Die Rolle der Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist nach § 14 DDG in der Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn errichtet. Sie führt nach § 20 DDG eine zentrale Beschwerdestelle und ist der Anlaufpunkt für Beschwerden über Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2022/2065.
- Beschwerdeberechtigt sind Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland sowie dazu befugte Einrichtungen.
- Nach der Einreichung ergeht eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Bestätigung mit Aktenzeichen.
- Ist eine andere Behörde zuständig, wird die Beschwerde weitergeleitet; Sie werden darüber informiert.
- Die Stelle kann rechtswidrige Inhalte nicht selbst löschen oder sperren; die Meldung bei der Plattform bleibt der erste Schritt.
- Bei strafbaren Inhalten ist zusätzlich die Polizei einzuschalten.
Nach § 13 DDG ist zudem die Meldung des Verdachts auf Straftaten nach Artikel 18 der Verordnung an das Bundeskriminalamt geregelt. Für Unternehmen führt das Bundeskriminalamt daneben die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime als Vermittlungs- und Beratungsstelle.
08Beschwerde und Streitbeilegung
Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Verfahrens, sondern der Beginn der zweiten Stufe. Beide Stufen sind für die meldende Person ausdrücklich eröffnet.
| Stufe | Grundlage | Rahmen |
|---|---|---|
| Internes Beschwerdeverfahren | Artikel 20 | Mindestens sechs Monate ab Mitteilung, elektronisch, kostenfrei, nicht allein automatisiert entschieden |
| Außergerichtliche Streitbeilegung | Artikel 21 | Zertifizierte Stelle, Entscheidung in 90 Kalendertagen, bei hochkomplexen Fällen bis höchstens 180 Tage, nicht bindend |
| Kostenregel | Artikel 21 Absatz 5 | Bei Erfolg der Nutzerseite trägt die Plattform alle Gebühren der Stelle |
| Beschwerde bei der Aufsicht | § 20 DDG | Prüfung des Verstoßes, Aktenzeichen, Weiterleitung bei anderer Zuständigkeit |
In deutscher Sprache zertifizierte Streitbeilegungsstellen nennt die Bundesnetzagentur unter anderem User Rights GmbH in Berlin und Platform Control. Die Begründungen, mit denen Plattformen ihre Entscheidungen erklären, sind in der DSA-Transparenzdatenbank der Europäischen Kommission öffentlich abrufbar.
09Wenn der Inhalt wieder auftaucht
Bei Fälschungen ist der Wiederupload der Regelfall, nicht die Ausnahme. Deshalb endet die Arbeit nicht mit der ersten Löschung.
- Jede neue Fundstelle als eigene Meldung mit eigener Adresse einreichen, unter Verweis auf die frühere Entscheidung.
- Die frühere Entscheidung samt Datum beilegen; sie erleichtert die Einordnung erheblich.
- Bearbeitete Fassungen gesondert für die Hash-Sperre einreichen, weil der Hash sich ändert.
- Wiederkehrende Konten benennen: nach Artikel 23 setzen Plattformen die Dienste nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit aus, wenn häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitgestellt werden.
- Die Trefferlisten der Suchdienste gesondert bearbeiten, wie in Treffer bei Bing, Ecosia und anderen Suchdiensten entfernen beschrieben.
Wie sich alle vorhandenen Kopien überhaupt auffinden lassen, ist in Alle Kopien finden dargestellt.
10Häufige Ablehnungsgründe
Die meisten Ablehnungen haben formale Ursachen. Sie lassen sich vor dem Absenden vermeiden.
- Gemeldet wurde die Profil- oder Übersichtsseite statt der exakten Adresse des Inhalts.
- Es fehlt die Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, nicht nur, dass er unzutreffend ist.
- Die Erkennbarkeit wird nicht dargelegt, obwohl sie die Voraussetzung ist.
- Der falsche Eingang wurde benutzt, etwa ein Urheberrechtsformular für eine Persönlichkeitsverletzung.
- Mehrere Inhalte wurden in einer Meldung zusammengefasst, ohne jede Adresse einzeln zu benennen.
- Nach der Ablehnung wurde die Beschwerde nach Artikel 20 nicht eingelegt.
Antworten, Richtigstellungen und Hinweise unter dem Beitrag erhöhen seine Reichweite und seine Auffindbarkeit. Die Auseinandersetzung gehört in die Meldung, nicht in die Kommentarspalte.
11Zeitplan der ersten Woche
Ein praktikabler Ablauf, der die drei Spuren parallel führt und keine Frist verfallen lässt.
| Zeitpunkt | Schritt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Stunde 1 | Beweise sichern, Fundstellentabelle anlegen | Grundlage für alle weiteren Schritte |
| Stunde 2 | Meldung bei jeder betroffenen Plattform je Inhaltstyp | Eingangsbestätigung nach Artikel 16 Absatz 4 |
| Tag 1 | Hash-Sperre für jede Fassung einreichen | Fallnummer, getrennt je Datei |
| Tag 1 bis 2 | Anzeige über die Onlinewache oder bei der Dienststelle | Aktenzeichen der Polizei |
| Tag 3 bis 7 | Seiten ohne Formular über Hostprovider und Registrar | Prüfverfahren beim Provider |
| Nach Ablehnung | Beschwerde nach Artikel 20, danach Artikel 21 | Zweite und dritte Stufe |
Jeder Schritt wird mit Datum festgehalten. Ohne diese Daten lässt sich später nicht zeigen, ab wann der Anbieter Kenntnis hatte, und genau darauf kommt es bei der Haftungsfrage an.
Häufige Fragen
Was muss eine Meldung enthalten?
Nach Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 die begründete Erläuterung der Rechtswidrigkeit, die genaue Fundstelle, Name und E-Mail-Adresse sowie die Bestätigung der Richtigkeit.
Sind Fälschungen von der Hash-Sperre erfasst?
Nach den Angaben von StopNCII.org ja, wenn sie Sie nackt oder halbnackt zeigen und Sie auf der Darstellung über 18 Jahre alt sind.
Hilft die Hash-Sperre im gesamten Netz?
Nein. Sie wirkt nur bei teilnehmenden Plattformen und nicht bei verschlüsselten Nachrichtendiensten. Bearbeitete Fassungen erzeugen einen anderen Hash.
Nimmt Telegram Meldungen zu privaten Chats an?
Nach eigenen Angaben nicht. Telegram verarbeitet keine Anfragen zu privaten Gruppen und Chats; bearbeitet werden Meldungen zu öffentlichen Inhalten.
Wer darf bei X melden?
Aufnahmen aus verdeckter Kamera, Bilder von unten und Beiträge mit Rachetext oder Kontaktdaten kann jede Person melden. Bei anderen Inhalten kann die Meldung durch die betroffene Person oder eine bevollmächtigte Vertretung nötig sein.
Wo erstatte ich Anzeige?
Über die Onlinewache der Landespolizei oder persönlich bei einer Dienststelle. Für dringende Fälle ist die Onlinewache nicht vorgesehen; dort gilt die 110.
Kann die Bundesnetzagentur den Inhalt löschen?
Nein. Die Koordinierungsstelle prüft Verstöße gegen die Verordnung, vergibt ein Aktenzeichen und leitet weiter. Die Löschung bleibt Sache der Plattform oder eines Gerichts.
Wie lange habe ich für die Beschwerde?
Nach Artikel 20 Absatz 1 und 2 mindestens sechs Monate ab dem Tag, an dem die Entscheidung mitgeteilt wurde.
Geprüfte Quellen
- Verordnung (EU) 2022/2065, Artikel 16, 18, 20, 21, 23 - EUR-Lex
- Richtlinie zu nicht einvernehmlicher Nacktheit und intimen Medien - X
- Melden eines Problems - TikTok Hilfe
- Telegram FAQ, Abschnitt zu rechtswidrigen Inhalten - Telegram
- Häufige Fragen - StopNCII.org
- Industry Partners - StopNCII.org
- PhotoDNA - Microsoft
- Onlinewachen der Polizeien in Deutschland - polizei.de
- Internetkriminalität, Zentrale Ansprechstelle Cybercrime - Bundeskriminalamt
- § 14 DDG, Errichtung der Koordinierungsstelle - gesetze-im-internet.de
- § 20 DDG, Zentrale Beschwerdestelle - gesetze-im-internet.de
- Digitale-Dienste-Gesetz, Inhaltsübersicht mit § 13 - gesetze-im-internet.de
- Informationen für Nutzerinnen und Nutzer - Bundesnetzagentur
- DSA Transparency Database - Europäische Kommission
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt vom Einzelfall und von dem Recht ab, nach dem ein Antrag beurteilt wird. Richtlinien und Formulare der Plattformen ändern sich ohne Ankündigung; prüfen Sie den Wortlaut vor der Einreichung auf den verlinkten Seiten. Genannte Plattform- und Produktnamen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. SARAZIM LLC steht zu ihnen in keiner Verbindung, erbringt keine Rechtsdienstleistungen und tritt nicht als rechtlicher Vertreter auf.
CASE INTAKE
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Senden Sie uns die Fundstellen. Wir ordnen jeden Inhalt dem richtigen Eingang zu, formulieren die Pflichtangaben nach Artikel 16, reichen die Hash-Sperre für jede Fassung ein und verfolgen die Beschwerdestufen mit Datum.
Jede Beratung erfolgt anonym.